Wann droht ein Aufbauseminar?

Fahranfänger müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Fehlverhalten während der zweijährigen Probezeit kann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichten. Bestimmte Regelverstöße können allein oder in Kombination die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich ziehen, dessen Kosten der Verkehrsteilnehmer tragen muss. Die Verpflichtung zur Nachschulung löst die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre aus, und wer nicht teilnimmt, riskiert den Verlust der Fahrerlaubnis.

Was ist ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar, das ein Fahrlehrer leitet, erstreckt sich über vier Sitzungen mit einer Dauer von je 135 Minuten. Die Fahranfänger dürfen diese Unterrichtseinheiten nicht nach Belieben absolvieren, sondern müssen sie über den Zeitraum von zwei bis vier Wochen verteilen. Neben Gruppengesprächen mit den sechs bis 12 Teilnehmern gehören zum Seminar auch Fahrproben mit anschließender Diskussion. Die Nachschulung dient dazu, fehlende Kenntnisse zu vermitteln und das Bewusstsein für die Gefahren und Risiken im Straßenverkehr zu schärfen.

Besonderes Aufbauseminar wegen Drogen oder Alkohol

Fahranfänger, die mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden, können zur Teilnahme an einem speziellen Seminar verpflichtet werden. In Gesprächen mit Verkehrspsychologen soll den Probanden verdeutlicht werden, welche fatalen Folgen Rauschmittel im Straßenverkehr haben können. Die Kosten dieses Kurses fallen zumeist höher aus als die des regulären Aufbauseminars.

Wann kann die Nachschulung angeordnet werden?

Bei Straßenverkehrsvergehen wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind schwerwiegende Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder das erhebliche Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit. Bei B-Verstößen handelt es sich um kleinere Regelmissachtungen, beispielsweise das Überziehen der Hauptuntersuchung. Ein Aufbauseminar droht, wenn der Fahranfänger entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Was passiert, wenn ich nicht teilnehme?

Wer der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von regelmäßig acht Wochen nachkommt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Gleiche gilt auch, wenn die Teilnahmebescheinigung nicht vor Fristablauf bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Wenn Sie zu einem Aufbauseminar verpflichtet wurden und sich die Regelverstöße nicht bestreiten lassen, sollten Sie sich möglichst bald an eine Fahrschule wenden, um die Kosten und Termine zu erfragen. Nur durch die rechtzeitige Teilnahme vermeiden Sie den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis, der mit weiteren Kosten verbunden wäre.

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