Fahranfänger müssen im Straßenverkehr besonders aufpassen. Fehlverhalten während der zweijährigen Probezeit kann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichten. Bestimmte Regelverstöße können allein oder in Kombination die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich ziehen, dessen Kosten der Verkehrsteilnehmer tragen muss. Die Verpflichtung zur Nachschulung löst die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre aus, und wer nicht teilnimmt, riskiert den Verlust der Fahrerlaubnis.

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