Scheidung: Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt?

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Das Familienverfahrensgesetz sieht in § 114 für die Antragstellung im Scheidungsverfahren Anwaltszwang vor. Derjenige Ehegatte, der die Antragsschrift einreichen möchte, muss einen Rechtsanwalt beauftragen. Falls der andere Partner dem Scheidungsantrag zustimmt und außer dem Versorgungsausgleich keine Folgesachen verhandelt werden, kann der Antragsgegner sich selbst vertreten und braucht keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. 

Warum besteht Anwaltszwang?

Die vorgeschriebene anwaltliche Beteiligung soll zum einen die Parteien davor schützen, leichtfertig ihre Ansprüche zu verschenken. Manchmal neigen Ehepartner dazu, aufgrund von Schuldgefühlen oder aus Unterlegenheit dem anderen gegenüber auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu verzichten. Ein solcher Verzicht kann aber existenzbedrohend sein. Zum anderen dient der Anwaltszwang der Beschleunigung des Verfahrens. Denn Rechtsanwälte sind darin geschult, die erheblichen Fakten in Kürze darzustellen, und wissen, welche Unterlagen dem Gericht direkt mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden müssen. 

Wann braucht jeder einen eigenen Rechtsanwalt?

Ist der Antragsgegner nicht mit der Scheidung einverstanden, muss er sich selbst anwaltlich vertreten lassen. Das Gleiche gilt, wenn einer der Beteiligten einen Antrag zu einer Folgesache stellt, zum Beispiel zu Unterhalt oder Zugewinnausgleich. Denn die Antragstellung ist Rechtsanwälten vorbehalten, und der andere Partner kann im streitigen Verfahren nur über seinen Anwalt auf die Anträge erwidern. 

 Auch bei Streitigkeiten um das Sorgerecht für ein Kind hält der Gesetzgeber die Beteiligung eines Juristen für geboten. Falls ein Ehepartner nicht geschieden werden möchte, sind immer zwei Rechtsanwälte nötig. Wenn beide die Scheidung wünschen, muss der Antragsgegner nur dann einen Anwalt hinzuziehen, sofern der anwaltlich vertretenen Ehegatte einen Antrag zu einer Folgesache stellt. 

Können beide Eheleute sich vom gleichen Anwalt gegeneinander vertreten lassen?

Ein Rechtsanwalt darf niemals zwei Parteien gegeneinander vertreten, da er sonst in einen Interessenkonflikt gerät. Eine Scheidung mit einem Anwalt ist nur möglich, sofern sich die Eheleute über alle wesentlichen Punkte einig sind und keine Folgesachen gerichtlich anhängig machen.  Um eine Scheidung möglichst unkompliziert und kostengünstig zu gestalten, sollte man sich nach Möglichkeit über alle zu regelnden Punkte einig sein. Mit einer detaillierten Folgenvereinbarung zur Ehescheidung, kann ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Jede Partei hat die Kosten ihres Rechtsanwalts zu tragen. Die Höhe der Anwaltskosten und auch die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhätnissen der Eheleute.  Wenn sich beide Partner darauf einigen, nur insgesamt einen Rechtsanwalt zu beauftragen,  dann besteht dessen Gebührenanspruch gegenüber der Partei, die denn Scheidungsantrag gestellt und den Anwalt mit der Antragsstellung beauftragt hat. Natürlich können sich dann beide Parteien darauf verständigen, sich die Anwaltskosten zu teilen. Damit der Verpflichtete die Hälfte der Anwaltskosten vom anderen juristisch einfordern kann, sollte der Anspruch in einer vertraglichen Vereinbarung zur Kostenteilung fixiert werden.

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