Glatteis-Prüfung unterbricht Arbeitsweg im Sinne eines Arbeitsunfalls

Wer ohne besondere Pflicht die Fahrbahn auf Glatteis prüft, unterbricht den direkten und damit versicherten Arbeitsweg.

WKR-Erklärung:

Ein Mann wollte mit seinem Auto zur Arbeitsstelle fahren. Nachdem er das Haus verlassen hatte, verstaute er zunächst seine Arbeitstasche in seinem auf dem Grundstück parkenden Wagen und ging danach auf die Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse auf Glatteis zu prüfen. Auf dem Rückweg zu seinem Wagen stürzte er und verletzte sich. Arbeitsunfall oder nicht? Diese Frage mussten letztlich die Richter des Bundessozialgerichts klären.

Das Urteil: Der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte sei bereits zu dem Zeitpunkt unterbrochen gewesen, zu dem der Mann die Straße betreten hatte. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handelt es sich nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg. 

Solche Vorbereitungshandlungen sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht besteht eine solche Handlung vorzunehmen, oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen. 

Keine dieser Varianten war vorliegend erfüllt. Auch wenn der Mann die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich angesehen habe, war diese weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen. (BSG v. 23.01.2018, Az.: B 2 U 3/16 R)

Quelle: BSG: Glatteis-Prüfung unterbricht Arbeitsweg

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