Wie lange dauert eine Klage bei Behandlungsfehlern?

Arzthaftungsprozesse vor deutschen Gerichten ziehen sich erfahrungsgemäß in die Länge. Das liegt vor allem daran, dass die Erstellung medizinischer Sachverständigengutachten, auf die sich der Richter bei seiner Entscheidung stützen muss, einige Zeit in Anspruch nimmt. Durchschnittlich dauert die Abfassung eines solchen Gutachtens sechs Monate, bei komplizierten Sachverhalten auch erheblich länger. Daher beträgt die Verfahrensdauer in der ersten Instanz in der Regel ein bis zwei Jahre. Noch langwieriger wird der Prozess, wenn eine Partei Berufung einlegt, denn auch das Berufungsgericht braucht noch einmal mindestens ein Jahr zur Entscheidungsfindung. Geht der Rechtsstreit dann noch in die Revision, kann er sich erneut über mehrere Jahre erstrecken. Die längsten bisher in Deutschland verhandelten Arzthaftungsprozesse dauerten insgesamt 12 Jahre.

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Alternative: Schlichtungsverfahren

Nicht nur die Dauer, sondern auch das Kostenrisiko hält manchen Geschädigten davon ab, wegen eines Behandlungsfehlers zu klagen. Eine preiswertere und schnellere Möglichkeit, sein Recht zu bekommen, kann ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle der Ärztekammer sein. Auf Antrag prüfen unparteiische Mediziner und Juristen die Dokumentation der Behandlung und entscheiden, ob eine Abweichung vom ärztlichen Fachstandard vorlag und diese einen Gesundheitsschaden beim Patienten hervorgerufen hat.

Diese Überprüfung, die mit einer Empfehlung endet, dauert im Durchschnitt 15 Monate, bei besonders komplizierten Behandlungsverläufen kann das Verfahren sich länger hinziehen. Aufgrund der psychischen Belastung eines langen Rechtsstreits empfiehlt es sich für alle geschädigten Patienten, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Schlichtungsstelle anzurufen. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintritt oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, liegt eine schnelle außergerichtliche Lösung im Interesse aller Beteiligten. Nur wenn sich auf diesem Weg keine Einigung erzielen lässt, bleibt das gerichtliche Klageverfahren als letzte Möglichkeit.

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