Liegt ein Behandlungsfehler vor?

Haben Sie sich in der Arztpraxis oder im Krankenhaus infiziert und vermuten einen Hygienemangel als Grund? Dann brauchen Sie einen Experten, der Ihnen sofort bei der Beweissicherung hilft und Ihre Ansprüche durchsetzt.

Zahlreiche Gesundheitsschäden beruhen auf Hygienemängeln, aber nicht immer trifft den Arzt oder das medizinische Personal ein Verschulden. Patienten können nur dann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn die Mediziner ihre hygienischen Fachstandards verletzt haben.

Wann ist ein Hygienemangel ein Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler

Keime gibt es überall, und selbst bei Einhaltung aller hygienischen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Ansteckung eines Patienten während einer Behandlung nicht immer verhindern. Ob ein Hygienemangel als Behandlungsfehler einzustufen ist, hängt davon ab, ob der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus gegen Hygienestandards verstoßen hat. Kann der Verantwortliche anhand einer lückenlos geführten Hygienedokumentation beweisen, dass er alles Notwendige zur Verhinderung von Infektionen unternommen hat, wird die Ansteckung dem allgemeinen Lebensrisiko zugerechnet.

Was ist bei einem Hygienemangel zu tun?

Als betroffener Patient sollten Sie die Ursachen, die zu Ihrer Infektion geführt haben, genau ermitteln und sich nach Möglichkeit schriftlich bestätigen lassen. Sodann muss ein weiterer Arzt feststellen, an welcher Erkrankung Sie leiden und welche Ursachen dafür in Betracht kommen. Ein Abgleich mit Ihrer Patientenakte kann zur weiteren Aufklärung beitragen. Außerdem müssen Sie sich die Namen und Anschriften aller eventuellen Zeugen, zum Beispiel des Krankenhauspersonals und Ihrer Bettnachbarn, notieren. 

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Medizinrecht

Damit Sie die Rechtslage richtig einschätzen und Ihre Ansprüche vollumfänglich durchsetzen können, brauchen Sie den Rat eines Experten für Medizinrecht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt sich in der medizinischen Fachsprache so gut aus, dass er ärztliche Gutachten verstehen und Ihnen erläutern kann. Außerdem achtet er darauf, dass keine Fristen versäumt werden. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, wird er Ihre Forderungen außergerichtlich oder auch gerichtlich geltend machen. 

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