Mögliche Ansprüche nach Geburtsschäden?

Als Geburtsschäden gelten alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Mutter oder Kind durch Fehlbehandlungen im Verlauf der Schwangerschaft und Geburt erleiden.

Nach einem Geburtsschaden stehen den Betroffenen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Die Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes die Forderungen in dessen Namen durchsetzen. Da es um die finanzielle Absicherung des Neugeborenen für das gesamte zukünftige Leben geht, sollten Sie sich als Eltern von einem kompetenten Rechtsanwalt für Medizinrecht unterstützen lassen.

Welches sind typische Geburtsschäden?

Häufig resultieren Geburtsschäden daraus, dass das Baby während der Geburt unter einer Sauerstoffunterversorgung gelitten hat. Aber auch schon in der Schwangerschaft können ärztliche Fehler die Gesundheit des Kindes schädigen, wenn beispielsweise der Mutter Medikamente verabreicht werden, die für das Baby unverträglich sind. Fehlerquellen beim Geburtsvorgang sind außerdem zu späte Entscheidungen für einen Kaiserschnitt und schlecht ausgeführte Geburtsmanöver, bei denen der Säugling mit Zange oder Saugglocke verletzt wird. Auch die fehlerhafte Ausführung eines Kaiserschnitts kann gravierende Schäden hervorrufen, die eine gesunde Entwicklung des Kindes von Beginn an verhindern. 

Welche Ansprüche bestehen?

Schadenersatzansprüche nach Geburtsschäden dienen dazu, die Zukunft des Neugeborenen rundum abzusichern und die Belastungen der Eltern auszugleichen. Zum ersatzfähigen Schaden können die Kosten für Therapien und Medikamente, der Pflege, des behindertengerechten Umbaus von Haus oder Wohnung sowie ein Erwerbsschaden des Kindes und Verdientsausfallschäden der betreuenden Eltern gehören. Der Anspruch muss zuerst dem Grunde nach festgestellt werden. Dann lässt sich die Höhe der laufenden Zahlungen auch im Nachhinein noch anpassen, wenn der Bedarf steigt. Hinzu kommen Schmerzensgeldansprüche des Kindes, deren Höhe von der Art und Dauer der abhängt.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Zum Nachweis des Behandlungsfehlers in einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung müssen Sie alle relevanten Unterlagen sichern. Nehmen Sie Einsicht in die Behandlungsakte und bewahren Sie Kopien von folgenden Dokumenten auf:

• Mutterpass,
• Geburtsprotokoll,
• Aufzeichnungen des Wehen-Schreibers,
• Berichte über Kontrolluntersuchungen sowie
• Aufnahme- und Entlassungsbericht.

Als Gedächtnisstütze sollten Sie außerdem den genauen Hergang der Behandlung aus Ihrer Sicht schriftlich festhalten. Da die Forderungen regelmäßig nach drei Jahren verjähren, dürfen Sie keine Zeit verlieren. 

Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf

In der folgenden Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes brauchen Sie einen kompetenten Anwalt, der auf Augenhöhe mit der Gegenseite verhandelt. Die Versicherung wird Ihnen wahrscheinlich eine Einmalzahlung als Abfindung anbieten, auf die Sie sich nicht einlassen sollten. Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht setzt sich dafür ein, dass alle Ihre Ansprüche für die Zukunft tituliert werden, damit die Beträge dann an jede spätere Änderung angepasst werden können.

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