Verwaltungsrecht

Inhaltsverzeichnis

Rechtsbeziehung von Staat und Bürger

Zum Verwaltungsrecht gehören alle Vorschriften, die sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen staatlichen Stellen auf der einen und Privatpersonen oder Unternehmen auf der anderen Seite beschäftigen. Außerdem umfasst dieses Rechtsgebiet die Verhältnisse verschiedener Behörden untereinander. Verwaltungsrechtliche Normen regeln sowohl die Verwaltungstätigkeit als auch deren Organisation und das verwaltungsrechtliche Verfahren.

Jeder Mensch kommt früher oder später mit Verwaltungshandlungen in Berührung, ob in der Berufsausbildung, bei der Eröffnung eines Gewerbebetriebs, als Steuerzahler, Hauseigentümer, Gastwirt oder Zivildienstleistender. Unter den vielfältigen behördlichen Entscheidungen finden sich immer wieder einige, die fehlerhaft sind. Dann ist ein versierter Anwalt für Verwaltungsrecht gefragt.

Was ist Allgemeines Verwaltungsrecht?

Das Allgemeine Verwaltungsrecht enthält alle wichtigen Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren. Zu den praktisch relevanten Inhalten gehören die Handlungsformen der Verwaltung, die zum Beispiel durch Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichen Vertrag oder Verwaltungsrealakt agieren kann. Weiterhin gibt es Regeln über das Zustandekommen von Verwaltungsakten, etwa im nicht förmlichen Verfahren oder im Planfeststellungsverfahren.

Zum Allgemeinen Teil gehört außerdem die Verwaltungsvollstreckung, das heißt die Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen mit Zwang, etwa durch Zwangsgeld oder Ersatzvornahme. Für jeden Bürger relevant können auch die Vorschriften über Entschädigungsansprüche werden, dazu gehören Amtshaftungsansprüche und Folgenbeseitigungs-Ansprüche aufgrund fehlerhafter Verwaltungstätigkeit.

Wichtige Rechtsquellen sind das Bundesverwaltungs- und Verfahrensgesetz (VwVfG) und die daran angelehnten Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Darüber hinaus gibt es Spezialgesetze wie beispielsweise das Gesetz zur  Verwaltungsvollstreckung auf Bundes- und Landesebene, das die zwangsweise Durchsetzung der Verwaltungsentscheidungen durch die Behörden regelt.

Auf welchen Gebieten handelt die Verwaltung?

Mit den einzelnen Teilgebieten, auf denen die Verwaltung tätig werden kann, befasst sich das Besondere Verwaltungsrecht. Zahlreiche Spezialgesetze enthalten detaillierte Bestimmungen zur jeweiligen Materie. Teilbereiche sind zum Beispiel:

• Bauordnungsrecht
• Bauplanungsrecht
• Kommunalrecht
• Ausländerrecht
• Polizeirecht
• Wasserrecht
• Immissionsschutzrecht
• Arzneimittelrecht
• Gewerberecht
• Handwerksrecht
• Gaststättenrecht
• Straßenverkehrsrecht
• Beamtenrecht
• Steuerrecht

Wie hilft ein Anwalt für Verwaltungsrecht?

Wer einen Bescheid erhalten hat, der ihn belastet, muss im Regelfall innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Die Ausgangsbehörde hat den Widerspruch zu prüfen und ihn, sofern sie ihm nicht abhilft, an die übergeordnete Behörde zur Entscheidung weiterzuleiten. Im Normalfall hat ein Widerspruch zudem aufschiebende Wirkung, aus dem Bescheid kann daher bis zur Entscheidung nicht vollstreckt werden.

Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht wird zunächst fristgerecht Widerspruch einlegen und versuchen, die Behörde durch Verhandlungen zum Einlenken zu bewegen. Häufig räumt der Sachbearbeiter einen Fehler ein oder erklärt sich zu einem Kompromiss bereit. Die Mehrheit der Verwaltungsverfahren lässt sich daher außergerichtlich erledigen. Nur in wenigen Fällen wird ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht unumgänglich.

Wenn Sie eine behördliche Entscheidung nicht akzeptieren möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Spezialisten von der WKR. Unsere Rechtsanwälte prüfen zunächst den Sachverhalt und versuchen sodann, eine zeit- und kostengünstige Einigung zu erzielen. Falls dies nicht gelingt, setzen sie Ihre Rechte auf Wunsch auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch.

Brauchen Sie rechtliche Beratung? Schildern Sie uns jetzt Ihr Anliegen! 

Kontaktformular WKR

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld