Die Übergangsregel zum verminderten Mindestlohn für Zeitungszusteller ist verfassungsgemäß
Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die erst ab 2017 einen auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat und vorher einen geminderten Satz gewährte, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.