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Eine Injektion wird in den Oberarm eines Mädchens gegeben.
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Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden

Ein Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden, wenn die Impfung durch einen auf freiberuflicher Basis tätigen Betriebsarzt vorgenommen wurde. WKR-Erklärung: Die auf freiberuflicher Basis tätige Betriebsärztin

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