Wegfall der Hauptattraktionen berechtigt zum Reiserücktritt
Fällt die Besichtigung weltberühmter Sehenswürdigkeiten aus, ist das eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die einen Reiserücktritt rechtfertigt. Quelle: BGH: Änderung der Reise berechtigt zum Rücktritt