Ein Geburtsschaden kann die gesamte Familie sowohl psychisch und emotional als auch finanziell schwer belasten. Zusätzlich zum Ersatz der materiellen Schäden dient ein Schmerzensgeld als Ausgleich. Bei anhaltenden Beeinträchtigungen kann das Schmerzensgeld aufgrund eines Geburtsschadens nicht nur als Einmalzahlung, sondern auch als lebenslange Geldrente zugesprochen werden. Dadurch soll der dauerhaften Minderung der Lebensqualität Rechnung getragen werden.
Welche Beiträge sind in Deutschland üblich
Im Allgemeinen setzen deutsche Gerichte im internationalen Vergleich niedrige Schmerzensgeldbeträge an. Anders verhält es sich aber bei Geburtsschäden, bei denen in den vergangenen 15 Jahren ein deutlicher Anstieg erkennbar ist. Die Entschädigungssummen können sich leicht im sechsstelligen Bereich bewegen, in einigen Fällen wurden auch schon siebenstellige Beträge zuerkannt. Leidet das Kind lebenslang unter schwersten Schädigungen, sind heute Schmerzensgelder von mindestens 500.000 Euro üblich. Daneben besteht der Anspruch auf Schadenersatz, der regelmäßig noch höher ausfällt und dazu dient, die finanzielle Mehrbelastung der Familie aufzufangen.
Wovon hängt die Höhe ab?
Zur Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe greifen Juristen gern auf Tabellen zurück, in denen gerichtliche Entscheidungen über ähnliche Sachverhalte zusammengestellt wurden. Solche Übersichten dienen aber nur einer groben Ersteinschätzung, denn kein Fall gleicht exakt einem anderen. Die Schmerzensgeldhöhe muss vielmehr anhand zahlreicher Kriterien des jeweiligen Einzelfalls ermittelt werden.
Dazu gehören die Art und der Umfang der erlittenen körperlichen und geistigen Schäden und die daraus resultierenden Einschränkungen im Privatleben und bei der Berufsausübung. Wenn das Kind dauerhaft unter Schmerzen leidet oder sich oft und lange zu Behandlungen im Krankenhaus aufhalten muss, erhöht sich der Anspruch. Außerdem werden Folgeschäden und eventuelle körperliche Entstellungen berücksichtigt.
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