
Patientenverfügung
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Welchen Sinn haben Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
In einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall der eventuell eintretenden Betreuungsbedürftigkeit eine oder mehrere Personen beauftragen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie können entweder verschiedene Ihnen nahe stehende Menschen mit der Wahrnehmung einzelner Aufgabenkreise, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vermögenssorge, betrauen oder eine Person für alle Bereiche bestimmen. Werden Sie später betreuungsbedürftig, muss das Vormundschaftsgericht nicht eingeschaltet werden, sondern die Bevollmächtigten dürfen direkt in Ihrem Namen handeln. Allerdings kann es passieren, dass behandelnde Ärzte oder Behörden die Vollmacht nicht anerkennen. Dann muss das Vormundschaftsgericht vielleicht doch noch tätig werden. Für diesen Fall können Sie zusätzlich eine Betreuungsverfügung erstellen, in der Sie eine oder mehrere Personen benennen, die Sie sich als Betreuer wünschen. Sie können darin auch detailliert festlegen, welche Ihrer Gewohnheiten und Vorlieben der Bestellte berücksichtigen soll. Wenn das Vormundschaftsgericht einen Betreuer für Sie aussuchen muss, wird es sich an Ihre Vorgaben halten.
Was gehört in eine Patientenverfügung?
Ärzte sind verpflichtet, Leben zu erhalten, obwohl sie damit manchmal nur das Leiden ihrer Patienten verlängern. Ohne wirksame Einwilligung des Patienten dürfen sie lebenserhaltende Maßnahmen jedoch nicht einstellen. In einer Patientenverfügung können Sie Ihre grundlegende Haltung zu bestimmten medizinischen Behandlungen zum Ausdruck bringen und zum Beispiel festlegen, unter welchen Umständen Sie nicht künstlich am Leben erhalten werden möchten. Sie können auch andere Wünsche für Ihre letzte Lebensphase schriftlich festhalten, vielleicht möchten Sie nach Möglichkeit zum Sterben nach Hause entlassen werden oder wünschen sich geistlichen Beistand einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Gemeinde.
Wenn Sie sich Gedanken um Ihre Vorsorge machen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen in wenigen Schritten mit Ihnen gemeinsam eine rechtssichere und Ihren Wünschen entsprechende Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.