Unterhaltspflicht nach einer Scheidung?

Geldscheine

Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der rechtskräftigen Scheidung wieder für sich selbst aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber ein Partner weiterhin Unterhalt vom anderen verlangen.

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt setzt die Bedürftigkeit des einen Ehepartners und die Leistungsfähigkeit des anderen voraus. Das Gesetz nennt einzelne Unterhaltstatbestände, nach denen die Bedürftigkeit zu vermuten ist.

Welche gesetzlichen Unterhaltstatbestände gibt es?

Gründe für die Bedürftigkeit können sein:

• Krankheit oder Gebrechen nach § 1572 BGB,
• Alter nach § 1571 BGB,
• Betreuung eines Kindes nach § 1570 BGB,
• Erwerbslosigkeit und Aufstockung nach § 1573 BGB,
• Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung nach § 1575 BGB sowie
• Billigkeitsgründe nach § 1576 BGB.

Um einen Unterhaltsanspruch auszulösen, muss der Grund bereits im Zeitpunkt der Scheidung vorliegen. Bei einem Wechsel von einem Tatbestand zum anderen, zum Beispiel weil der Berechtigte erst krank war und dann arbeitslos wurde, besteht nur dann ein fortdauernder Anspruch, wenn sich der Übergang nahtlos vollzogen hat. Tritt ein neuer Grund dagegen erst nach dem Wegfall des ersten ein, entsteht die Unterhaltspflicht nicht erneut.

Wann ist der Anspruch wegen Unbilligkeit zu reduzieren?

Auch bei Vorliegen eines Grundes kann ein Unterhaltsanspruch in voller Höhe ungerecht erscheinen, etwa weil der Bedürftige seine Notlage mutwillig selbst herbeigeführt hat, bereits in einer neuen Partnerschaft lebt oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Verpflichteten gezeigt hat. In diesen Fällen kommt eine Minderung des Anspruchs in Betracht. Ebenso ist ein nachehelicher Unterhaltsanspruch höchstens in geringem Umfang möglich, wenn die Ehe von kurzer Dauer war.

Was ist eine angemessene Erwerbstätigkeit?

Jeder Ehepartner muss nach der Scheidung versuchen, sich aus eigenen Einkünften zu finanzieren. Dies kann besonders für diejenigen schwierig sein, die wegen Haushaltsführung und Kinderbetreuung längerfristig aus dem Beruf ausgeschieden sind und in ihrer früheren Position keine Anstellung mehr finden. Der Unterhaltsberechtigte muss aber nicht sofort jede Art von Arbeit annehmen, sondern sich zunächst um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen. Angemessen ist eine Arbeit dann, wenn sie den Fähigkeiten, der Ausbildung, der früheren Tätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand entspricht. Falls eine solche Tätigkeit nicht zu finden ist, muss der Berechtigte sich durch Fortbildung oder Umschulung weiter qualifizieren, um seine Chancen zu steigern.

Wie lange besteht der Anspruch auf Scheidungsunterhalt?

Die nacheheliche Unterhaltspflicht kann entfallen oder sich reduzieren, wenn entweder der Verpflichtete nicht mehr leistungsfähig oder der Berechtigte in der Lage ist, sich wieder selbst zu versorgen. Um eine entsprechende Anpassung zu erreichen, muss der Unterhaltspflichtige eine Abänderungsklage erheben. Im Übrigen haben die Familiengerichte bei der zeitlichen Bemessung des Scheidungsunterhalts einen großen Spielraum, um den besonderen Umständen jedes Einzelfalls gerecht werden zu können.
Bei Fragen zum nachehelichen Unterhalt lassen Sie sich von einem Spezialisten für Familienrecht beraten, der Ihnen die Ansprüche genau erläutern und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen kann.

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