Wann muss die private Unfallversicherung zahlen?

Die private Unfallversicherung soll die finanziellen Folgen aller Unfälle ausgleichen, die Ihnen weltweit zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit passieren können. Die Eintrittspflicht der Versicherung hängt allerdings von zahlreichen Voraussetzungen ab. Leistungen erhalten Sie nur bei Invalidität durch einen Unfall, nicht aufgrund einer Erkrankung. Außerdem müssen Sie Untersuchungs- und Meldepflichten beachten, und es darf kein Ausschlussgrund eingreifen.

Liegt Invalidität durch einen Unfall vor?

Die wichtigste Anspruchsvoraussetzung ist die Invalidität, also eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung. Vorübergehende Verletzungsfolgen, beispielsweise ein gebrochenes Bein, begründen keine Invalidität. Weiterhin muss die Beeinträchtigung aus einem Unfall resultieren, das ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt. Krankheitsfolgen werden dagegen nicht von der privaten Unfallversicherung abgedeckt.

Welche Ausschlussgründe gibt es?

In bestimmten Fällen kann die Versicherung die Zahlung verweigern, weil ein vertraglich vereinbarter Ausschlussgrund vorliegt. Viele Versicherer entlasten sich, indem sie gefährliche Hobbys oder Unfälle unter Drogen- oder Alkoholeinfluss explizit von der Leistungspflicht ausnehmen. Weiterhin sind Unfälle bei der Begehung einer Straftat, durch Kriegs- oder Bürgerkriegssituationen, durch radioaktive Strahlung, Vergiftungen oder Infektionen regelmäßig nicht versichert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Um Leistungen zu bekommen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Die Versicherung tritt nur für diejenigen Beeinträchtigungen ein, die sich bereits innerhalb eines Jahres nach dem Unfall zeigen. Für die ärztliche Feststellung der Invalidität haben Sie ab dem Unfall nur 15 Monate Zeit.

Mindern Vorerkrankungen den Anspruch?

Für gebrechliche oder kranke Personen wirkt sich ein Unfall oft folgenschwerer aus als für junge gesunde Menschen. Je nachdem, in welchem Umfang eine bestehende Vorerkrankung die Schadensentwicklung mit beeinflusst hat, kann die Versicherung ihre Leistung reduzieren. Als Betroffener sollten Sie sich nach einem Unfall möglichst schnell an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Experte für Medizinrecht achtet darauf, dass alle Fristen gewahrt werden, und erstreitet den höchstmöglichen Betrag von Ihrer Versicherung.

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