Was ist ein Behandlungsfehler?

Nicht immer, wenn ein Patient nach einem ärztlichen Eingriff Beschwerden hat, liegt ein Behandlungsfehler vor. Nur wenn der Arzt vom aktuell geltenden Fachstandard abgewichen ist und seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, kann der Patient ihn haftbar machen. In Arztpraxen und Krankenhäusern passieren Fehler oft durch Arbeitsüberlastung und Zeitdruck, außerdem kann mangelnde Kommunikation unter behandelnden Ärzten und Personal zu Missgeschicken führen. Schließlich sind auch Verwechselungen möglich, ob zwischen Patienten, rechten oder linken Gliedmaßen oder Medikamenten mit ähnlichen Namen oder Verpackungen.

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Was ist eine Behandlung nach ärztlichem Standard?

Welche Behandlung den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht, richtet sich danach, was jeder Arzt, der auf diesem Gebiet tätig und erfahren ist, voraussetzt und erwartet. Dabei gelten verschiedene Anforderungen für die unterschiedlichen Fachgebiete. Meistens sind Ärzte ausschließlich auf einem Spezialgebiet tätig und berühren andere Bereiche nur bei gelegentlichen Überschneidungen. Falls ein Arzt aber eine Behandlung übernimmt, die außerhalb seines üblichen Fachgebietes liegt, muss er auch die Fachstandards des fremden Gebiets erfüllen.

Welche Behandlungsfehler gibt es?

Unterlässt es der Arzt beim Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung, die nötigen Befunde zu erheben, handelt es sich um einen Befunderhebungsfehler. Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt zwar Befunde erhebt, diese aber nicht richtig deutet. Hat er die Erkrankung zutreffend festgestellt, aber wählt eine Therapie, die zur Behandlung der Krankheit ungeeignet ist, wird von einem Therapiefehler gesprochen. Weitere Arten von Behandlungsfehlern können sich aus der unzureichenden Aufklärung des Patienten oder bei einem Mangel in der Organisation der Abläufe ergeben. Auch Dokumentationsfehler sind verbreitet und können schwerwiegende Folgen haben: Wenn Ärzte oder Krankenschwestern nicht vermerken, welche Medikamente sie in welcher Dosis verabreicht haben, kann es zu Überdosierungen oder Unverträglichkeiten in Kombination mit anderen Präparaten kommen.

Wer muss Behandlungsfehler beweisen?

Im Regelfall ist der Patient beweispflichtig für den Fehler und auch dafür, dass dieser Fehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Nur wenn es sich um einen gravierenden Patzer handelt, der keinem Arzt hätte passieren dürfen, tritt eine Umkehr der Beweislast ein. In diesem Fall wird vermutet, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Um sich zu entlasten, muss der Arzt den Gegenbeweis erbringen.

Suchen Sie beim Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler sofort einen spezialisiert Rechtsanwalt auf. Ein Experte für Medizinrecht kann den Sachverhalt rechtlich würdigen und Ihre Erfolgsaussichten zutreffend einschätzen.

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