Abfindung bei Geburtsschäden?

Zwei Säuglinge schlafen.

In der außergerichtlichen Auseinandersetzung um Geburtsschäden bieten Haftpflichtversicherungen oft eine hohe Einmalzahlung als Vergleichsbetrag an. Zwar lässt sich so ein gerichtliches Verfahren umgehen, Sie sollten das Angebot aber gründlich überdenken. Einerseits empfiehlt es sich einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, andererseits können Sie zum Zeitpunkt der Verhandlungen noch nicht wissen, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen und ob die Vergleichssumme diese abdeckt.

Vorteil eines Abfindungsvergleichs

Eine außergerichtliche Einigung durch einen Abfindungsvergleich hat für Sie als Geschädigte den Vorteil, dass Sie keinen Rechtsstreit führen müssen und Ihnen die aufwendige Beweisführung erspart bleibt. Stattdessen erhalten Sie Ihre finanzielle Entschädigung sofort.

Nachteile eines Verzichts

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Vergleichssumme unterhalb des Ihnen zustehenden Anspruchs bietet. Wenn Sie der Abgeltung aller Ihrer Ansprüche gegen Zahlung der Abfindung zustimmen, tragen Sie das Risiko, dass in Zukunft weitere Schäden eintreten, für die Sie höhere Ausgleichszahlungen hätten verlangen können. Ein vollständiger Verzicht empfiehlt sich daher generell nicht.

Welche weiteren Risiken birgt ein Vergleich?

Ein Vergleich birgt zudem das Risiko, dass Ansprüche übersehen werden, da sie den Geschädigten nicht bekannt sind. Außerdem besteht bei Vergleichen, die Eltern für ihre minderjährigen Kinder schließen, die Gefahr, dass das Vormundschaftsgericht seine Zustimmung verweigert. Außergerichtliche Einigungen müssen daher stets im Voraus mit dem zuständigen Vormundschaftsrichter abgestimmt werden.

Ansprüche Dritter und steuerliche Folgen

Zusätzliche Stolpersteine sind mögliche Ansprüche Dritter, wie zum Beispiel der eigenen Krankenversicherung. Wenn diese Ansprüche durch den Vergleich mit abgegolten werden, müssen die Geschädigten später entstehende Behandlungskosten gegebenenfalls selbst tragen. Weiterhin ist vor einem Vergleichsabschluss eine steuerliche Beratung unverzichtbar, da die Zahlungen für einzelne Schadenspositionen unterschiedliche steuerrechtliche Konsequenzen auslösen können.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es noch?

In manchen Fällen kann allerdings ein Teilvergleich sinnvoll sein, zum Beispiel einigen Sie sich nur über ein Schmerzensgeld, während die Schadensersatzansprüche offen bleiben. Auch ein Vergleich, der sich nur auf die bereits entstandenen Forderungen bezieht, kann sich unter Umständen für Sie lohnen.
Falls Sie einen Abfindungsvergleich in Betracht ziehen, lassen Sie sich zuvor eingehend von einem Rechtsanwalt für Medizinrecht beraten. Auch wenn eine hohe Summe verlockend klingen mag, müssen Sie langfristig denken, um die finanzielle Zukunft Ihres Kindes für alle Zeiten zu sichern.

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