Glossar

Inhaltsverzeichnis

Abfindung

Eine Abfindung wird im Arbeitsrecht dann fällig, wenn es vereinbart ist. Einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung sieht das Kündigungsschutzgesetz nur im Ausnahmefall vor. Abfindungsvereinbarungen können in Sozialplänen enthalten sein. Die meisten Abfindungszahlungen werden allerdings im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Vergleichen vereinbart. Wird gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht und sind die Erfolgsaussichten dieser Klage nach Einschätzung des Arbeitsrichters gut, wird das Gericht einen Abfindungsvergleich vorschlagen. Zur Vermeidung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach rechtsunwirksamer Kündigung empfiehlt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt dem Arbeitgeber häufig, einem Abfindungsvergleich zuzustimmen. Der gekündigte Arbeitnehmer muss sich mit seinem Rechtsanwalt darüber verständigen, ob er am Arbeitsverhältnis festhalten möchte oder an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung interessiert ist.

Änderungskündigung

Der Inhalt eines Vertrages kann auch im Arbeitsrecht nur einverständlich abgeändert werden. Will der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag ändern, stimmt der Arbeitnehmer aber nicht zu, hilft nur die Kündigung. Bietet der Arbeitgeber gleichzeitig den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit geändertem Inhalt an, handelt es sich um eine Änderungskündigung. Wer eine Änderungskündigung erhält, der sollte sich von einem Rechtsanwalt über seine Rechte beraten lassen. Er kann das abgeänderte Vertragsangebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage erheben. Entscheidet das Arbeitsgericht, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist, besteht das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. Der im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwalt weiß, dass die Kündigung vom Arbeitsgericht in vollem Umfang geprüft wird.

Düsseldorfer Tabelle

Als “Düsseldorfer Tabelle” sind die Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht nur dem Anwalt für Familienrecht bekannt. Seit der Familienrechtsreform von 2008 wird der Basisbetrag für die Berechnung von Unterhalt gemäß § 1612a BGB als einheitlicher Mindestunterhalt festgesetzt. Darauf baut sich die Tabelle auf, die in Altersstufen und Einkommensstufen eingeteilt ist. Auch der juristische Laie kann anhand der Tabellenwerte schnell den Unterhalt ermitteln. Der Anwalt für Familienrecht weiß allerdings mehr über die Berechnung des Einkommens und über Sonderregeln bei der Einstufung in die einzelnen Einkommensgruppen. Neben dem Zahlenwerk gehören die Einstufungsrichtlinien des OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle. Die Tabellenwerte haben Empfehlungscharakter und sind nicht rechtsverbindlich.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann Regelungen enthalten, die in der Ehe oder im Fall einer Scheidung gelten. Der Vertragsabschluss ist zu Beginn der Ehe und zu jedem anderen Zeitpunkt möglich. Dabei ist notarielle Beurkundung erforderlich. Vorherige Beratung durch den Anwalt für Familienrecht ist sinnvoll. Der Gesetzgeber sieht in den §§ 1408 ff. BGB Regelungen für Klauseln vor, die den ehelichen Güterstand und den Versorgungsausgleich betreffen. Die Regelungen unterliegen der allgemeinen Vertragsfreiheit. Gerichtlich Inhaltsüberprüfung ist möglich, wenn ein Ehepartner bei der Scheidung unangemessene einseitige Benachteiligung geltend macht. Hat ein Anwalt Familienrecht als Spezialgebiet, weiß er, unter welchen Voraussetzungen der Vertrag unwirksam ist. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung können Klauseln einem unvorhergesehenen Verlauf auch angepasst werden.

Fachanwalt

Der Titel eines Fachanwalts wird dem spezialisierten Rechtsanwalt von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn er die dafür festgesetzten Voraussetzungen erfüllt. Das mit dem erfolgreichen Ablegen des zweiten Staatsexamens abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften ist, wie bei jedem anderen Anwalt, auch beim Fachanwalt die Grundlage seiner Tätigkeit. Wer einen Fachanwaltstitel anstrebt, muss zunächst einige Jahre praktisch als Rechtsanwalt arbeiten. Für seine Weiterqualifikation muss er nachweisen, dass er auf dem gewählten Fachgebiet eine jeweils festgesetzte Anzahl von Fällen bearbeitet hat. Nach der Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden muss er eine fachtheoretische Prüfung ablegen und sich zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichten.

Familiengericht

Obwohl Ehe- und Familiensachen im Hauptgesetz des Zivilrechts, dem BGB, enthalten sind, gilt eine Sonderzuständigkeit der Familiengerichte. Das ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz: Die Zuständigkeit richtet sich in Familiensachen nämlich nicht nach dem Streitwert. Für die Familiengerichtsbarkeit werden bei den Amtsgerichten besondere Familienabteilungen eingerichtet. Ein Familienrichter führt jeweils den Vorsitz, Beisitzer gibt es nicht. Geht es um Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, werden Mitarbeiter des Jugendamts hinzugezogen. Bei einer Scheidung wird ein Anwalt im Familienrecht benötigt. Sind sich beide Parteien nicht in allen Punkten einig, ist es angeraten, dass jede Partei sich durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt vertreten lässt. Nur bei einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur einer der Ehepartner dies tut. Berufungsinstanz für das Familiengericht, auch bei Scheidung und bei Sorgerechtsangelegenheiten, ist das jeweils zuständige Oberlandesgericht.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist eine vertraglich festlegbare Güterstandsvereinbarung. Der Anwalt für Familienrecht wird die Gemeinschaft solchen Eheleuten als Güterstand empfehlen, deren Vermögen einen ähnlichen Wert hat. Immobilieneigentum eines Partners wird Miteigentum des anderen, der auch die Grundbucheintragung verlangen kann. Zur Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft bei einer Scheidung wird das Gesamtgut gleichmäßig aufgeteilt. Gelingt die Aufteilung nicht, bis die Scheidung rechtskräftig wird, kann ein gesetzlich geregeltes Aufteilungsprinzip in Anspruch genommen werden, das dem der Zugewinngemeinschaft ähnelt. Eine Beratung durch den Anwalt für Familienrecht vor der Änderung des Güterstands durch einen Ehevertrag ist empfehlenswert. Die Parteien müssen eine Vereinbarung über die Verwaltung des Gesamtguts treffen. Gemeinsame Verwaltung ist möglich. Verfügungen über Gesamtgutsgegenstände können nur einverständlich getroffen werden

Güttertrennung

Die Gütertrennung gehört zu den Güterstandsregelungen, die im Ehevertrag vereinbart werden können. Jedem Ehegatten bleibt das von ihm mit in die Ehe gebrachte oder während der Ehe erworbene Vermögen zur eigenen Verfügung. Bei einer Scheidung ist die Vermögensauseinandersetzung unkompliziert. Nur der gemeinsame Hausrat muss aufgeteilt werden und der Familienrechtsanwalt muss sich nicht mit der Vermögensauseinandersetzung beschäftigen. Ein Familienrechtsanwalt berät darüber, wann eine Gütertrennung sinnvoll ist. Ein hohes Vermögen auf einer Seite oder eine Verschuldensgefahr durch selbständige Tätigkeit auf der anderen Seite können Argumente für die Trennung der Güter sein.

Kündigungsschutzklage

Das deutsche Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. Das dafür geeignete Rechtsmittel ist die Kündigungsschutzklage. Die rechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen sind im Kündigungsschutzgesetz gesondert geregelt. Nach Erhalt einer fristgemäßen, ordentlichen Kündigung, die sich nicht auf das Verhalten oder auf die Arbeitsleistung bezieht, sollte jeder Arbeitnehmer kurzfristig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Bei einer verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die Einlegung hingegen besonders zu prüfen.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ziel der Klage ist, die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Schon in einer ersten Güteverhandlung vor dem Arbeitsrichter wird allerdings auch die Möglichkeit angesprochen werden, einen Abfindungsvergleich abzuschließen. Der Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlicher Praxiserfahrung weiß, wann es sinnvoll ist, auf die Weiterbeschäftigung zugunsten einer Abfindung zu verzichten

Überstunden

Die Länge der Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Verlangt der Arbeitgeber Mehrarbeit, handelt es sich um Überstunden. Ob Überstunden geleistet werden müssen und ob geleistete Überstunden vergütet werden, hängt von den konkreten Vereinbarungen ab, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander getroffen haben. In besonderen Notsituationen kann sich aus der gegenseitigen Rücksichtspflicht zwischen Vertragspartnern eine Pflicht zur Überstundenleistung ergeben. Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt kennt solche Ausnahmesituationen. Die Bezahlung von Mehrarbeit kann grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn sie vorher vereinbart wurde. Dabei werden prinzipiell nur solche Mehrarbeitsstunden bezahlt, die von einem Weisungsberechtigten ausdrücklich angeordnet worden sind. Der im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwalt berät, wann Mehrarbeit geleistet werden sollte und wann der Arbeitnehmer sie ablehnen kann.

Zugewinn

Gilt für eine Ehe die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, muss im Fall einer Scheidung ermittelt werden, wie viel Zugewinn jeder Ehegatte während der Ehezeit erlangt hat. Der dann möglicherweise ausgleichspflichtige Gewinn ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Anfangsvermögens bei Eheschließung und des Endvermögens bei endgültiger Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Zahlungseingänge dem Zugewonnenen zugerechnet. Der Anwalt für Familienrecht berät, wenn bei einer Scheidung Zweifel an der Zurechenbarkeit bestehen. Nur höchstpersönliche Eingänge wie Erbansprüche aus der eigenen Familie oder Unfallrentenzahlungen können dem Anfangsvermögen zugerechnet und so dem Zugewinn entzogen werden. Andere persönliche Zugänge wie Lotteriegewinne rechnet der Anwalt im Familienrecht als ausgleichspflichtig an.

Zugewinnausgleich

Bei der Scheidung einer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführten Ehe ist ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Dazu stellen beide Ehegatten fest, wie sich ihr Vermögen während der Ehezeit entwickelt hat, indem sie Anfangsvermögen bei Eheschließung und Endvermögen nach Zustellung des Scheidungsantrags gegenüberstellen. Der Anwalt für Familienrecht hilft dabei, festzustellen, welche Positionen dem Anfangsvermögen zugerechnet werden müssen, obwohl sie während der Ehezeit anfielen. Bei Erbschaften der Eltern oder anderer naher Familienangehörigen ist der Betrag dem Anfangsvermögen zuzurechnen. Wenn die jeweilige Vermögensentwicklung voneinander unabhängig aufgezeichnet worden ist, kann der Anwalt im Familienrecht erkennen, wessen Vermögen stärker gewachsen ist. Dieser Vermögenszuwachs muss bei der Scheidung im Wege des Zugewinnausgleichs zur Hälfte an den anderen Ehegatten weitergegeben werden.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand jeder Ehe, für die nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart worden ist. Die Regeln der Zugewinngemeinschaft sind im BGB aufgelistet. Die Einzelvermögen, mit denen die Partner die Ehe begonnen hatten, verbinden sich nicht, sondern bleiben eigenständig. Während der Ehezeit wird das jeweilige Vermögen entweder vermehrt oder es verringert sich. Der Anwalt für Familienrecht ist mit positivem und negativem Zugewinn vertraut. Wenn es zur Scheidung kommt, ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs fachmännische Hilfe notwendig. Auch am Zugewinn entsteht kein Miteigentum. Bei der Scheidung ist ein Ausgleichsanspruch möglich, wenn die Berechnung auf einer Seite einen Gewinn ergibt. Die Berechnungsgrundlagen kennt der Anwalt für Familienrecht.

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