(Mindest-)Lohnklage

Auf einem Kalender liegen drei Eurogeldscheine.

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Auf einem Kalender liegen drei Eurogeldscheine.

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Lohnklage mit der WKR!

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, der Ihnen nach Ihrem Arbeitsvertrag zusteht? Das müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Schließlich führen Lohnrückstände zu finanziellen Einbußen, die Ihre Existenz gefährden. Warten Sie deshalb nicht, bis Sie Mietzahlungen und Kredite nicht mehr bedienen können. Ziehen Sie eine Lohnklage in Betracht, wenn der Arbeitgeber nicht auf Zahlungsaufforderungen reagiert. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, sagen Ihnen unsere WKR Anwälte. Brauchen Sie rechtliche Beratung in Sachen Lohn? Fordern Sie jetzt unsere Ersteinschätzung an!

Lohnklage – Ihr Geld! Ihr Recht! Ihr Anwalt!

Gerade im Fall von rückständigen bzw. fälligen Arbeitsentgelten sowie für Lohnansprüche benötigen Sie die Unterstützung von Anwälten, die etwas von ihrem Handwerk verstehen. Neben dem juristischen Fachwissen ist hierbei auch ein gewisses Fingerspitzengefühl gefragt, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können.

Mann zeigt seine leeren Taschen auf Zementwand Hintergrund

Wer zahlt die Kosten bei einer Lohnklage vor dem Arbeitsgericht? Wie oft muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen bevor er den ausstehenden Arbeitslohn einklagen darf? Oder ist eine sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen unpünktlicher Gehaltszahlung bzw. einem Lohnrückstand möglich? Für diese und viele weitere Fragen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Wichtig: Sofern es sich nur um eine kleine Summe handelt, empfiehlt sich zuerst ein Gespräch mit der Unternehmensleitung. Sollten allerdings hohe Rückstände des Arbeitslohns aufgelaufen sein und zudem die Gefahr einer Insolvenz bestehen, sollten Sie schnell eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen hierbei über notwendige Erfahrungen in arbeitsgerichtlichen Verfahren bzw. Klagen. Gerne übernehmen wir auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber für Sie. Sprechen Sie uns an!

Arbeitgeber zahlt nicht: Wann klagen?

Die Einreichung einer Lohnklage beim Arbeitsgericht hängt von den Umständen Ihres konkreten Sachverhalts ab. Die Details bestimmen den Fortgang. Dabei spielt die wirtschaftliche Rolle des Arbeitgebers ebenso eine Rolle wie der Umfang der Lohnrückstände. Haben Sie den Lohn nicht erhalten, haben die Gründe dafür für die Klageerhebung selbst keine Bedeutung. Bereits das Einklagen nur eines Monatsgehalts wäre zulässig. Die Frage ist, ob dieser sofortige Schritt sinnvoll ist.

Wichtig: Für die Zulässigkeit einer Lohnklage ist eine vorherige An- und Abmahnung des Arbeitgebers keine rechtlich zwingende oder notwendige Voraussetzung.

Wann der richtige Zeitpunkt für eine Klage ist, erfordert eine genaue Einschätzung unter Berücksichtigung aller Umstände: Haben Sie Vertrauen in die wirtschaftliche Lage Ihres Arbeitgebers? Ist der Rückstand von einem Monatsgehalt für Sie ertragbar? Kommt das Zurückbehalten Ihres Gehalts jedoch eindeutig als Druckmittel oder Schikane zum Zuge, sollten Sie sofort handeln und einen Anwalt zurate ziehen. 

Wichtig: Warten Sie mit der Klage nicht zu lang. Die Verjährungsfrist läuft.

Zwar müssen Sie nicht direkt Klage erheben, wenn ein Gehalt erst im Folgemonat ausgezahlt worden ist, wohl aber ist die Klage ratsam, wenn bereits zwei oder mehr Monatszahlungen offen sind. Haben Sie Kenntnisse oder Vermutungen über eine drohende Insolvenz Ihres Arbeitgebers, sollte auch hier ein Prozess angestrengt werden. 

Ob und wann eine Klage in Betracht kommt, orientiert sich im Kern an diesen Vorüberlegungen:

  • Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts
  • Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
  • Bevorstehende Verjährung des Anspruchs auf Lohn
  • Ansprüche aus dem arbeitsrechtlichen Vertrag (können einer zweistufigen Ausschlussfrist unterliegen)
  • Lohnfortzahlung bei Schwangeren
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Verstoß gegen eine Vereinbarung über die Zusicherung eines 13. oder 14. Arbeitsgehalts
 
Die Sichtung der Einzelheiten Ihres Sachverhalts übernehmen unsere WKR Anwälte für Sie. Damit helfen wir Ihnen, sich für eine zu entscheiden. In einem klären wir Sie über die ersten Knackpunkte auf. Auf unserer Homepage finden Sie auch ein Lohnklage-Muster.

Mindestlohnklage lohnt sich!

Generell sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus gibt es in einigen Branchen spezielle Mindestlöhne, die jeweils gelten, sofern sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes gibt es immer wieder Arbeitgeber, die mit kreativen Konstrukten versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Dies müssen Sie nicht hinnehmen! 

Wichtig: Sind mehrere Kollegen in Ihrem Unternehmen betroffen, muss jeder selbst eine Klage erheben, um zu seinem Recht zu kommen.

Auch wichtig: Abhängig von den Regelungen im Arbeitsvertrag, können Sie Ihren Mindestlohn ggf. bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. 

Zögern Sie nicht, und kontaktieren Sie uns  bei allen Problemen rund um Ihr rückständiges Gehalt!  Wir unterstützen Sie! 

Für unsere Erstberatung klicken Sie hier!

Muss man Lohnrückstände vor einer Klage anmahnen?

Auch wenn zumindest eine mündliche Mahnung oder Nachfrage die übliche Praxis bei Lohnrückständen ist, besteht hierfür keine Notwendigkeit. Denn: der Arbeitgeber kommt in der Regel in Zahlungsverzug, wenn der Lohn nicht spätestens bis zum Ende des ersten Tages des Folgemonats geleistet wurde.  

Was ist im Eilfall bei Lohnrückstand zu tun?

Falls die Rückstände so erheblich sind, dass Sie ohne die Zahlungen ihre laufenden Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Während sich das reguläre Klageverfahren zumeist über mehrere Monate zieht, trifft das Arbeitsgericht im Eilverfahren schon nach zwei bis drei Wochen eine vorläufige Entscheidung. Dafür müssen Sie neben dem Anspruch auf Lohnzahlung auch die Eilbedürftigkeit konkret begründen. Dies zum Beispiel damit, dass Ihnen die fristlose Kündigung Ihrer Wohnung wegen Zahlungsverzugs droht.  

Lohnklage im Interview

Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann das Gehalt eingeklagt werden. Gerade im Fall von rückständigen Arbeitsentgelten benötigen Sie die Unterstützung von Anwälten, die etwas von ihrem Handwerk verstehen. Neben dem juristischen Fachwissen ist hierbei auch ein gewisses Fingerspitzengefühl gefragt, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können. 

Sie haben rechtliche Fragen zum Thema Gehalt?  Wir helfen schnell und kompetent. 

Arbeitsrecht (Lohn)

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