Mangelhafte Hygiene

Inhaltsverzeichnis

Schmerzensgeld nach Infektion im Krankenhaus

Die Einhaltung der Krankenhaushygiene orientiert sich am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Empfehlungen der beim Robert Koch Institut angesiedelten Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). So sollen Patienten vor Krankenhausinfektionen schützen. Die Praxis bei der Handhabung der Hygienerichtlinien zeigt oft ein anderes Bild.

Wie viele Betroffene gibt es?

Da die Gefahr der Krankenhausinfektion immer häufiger die Gesundheit von Patienten bedroht, gilt seit Juni 2011 das sogenannte Infektionsschutzgesetz. Darin werden die Leiter von Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, gewisse Standards Krankenhaushygiene und Infektionsprävention einzuhalten. Dies hat auch einen erschreckenden Hintergrund:

Jährlich erleiden etwa 900.000 Patienten eine Infektion im Krankenhaus!

Oft mit fatalen Folgen. Wenn Sie zu den Leidtragenden gehören, brauchen Sie einen rechtlichen Beistand durch unsere WKR Anwälte für Patientenrecht. Um die mangelnde Hygiene des Krankenhauses und daraus entstandene nosokomiale Infektionen nachweisen zu können, ist die richtige rechtliche Einordnung notwendig.

Häufige Hygienemängel

Multiresistente Keime und MRSA führen oft zu einem leidvollen Weg, der oft Jahre in Anspruch nimmt. In Mitleidenschaft gezogen werden das Leben des Betroffenen und das familiäre Umfeld.

Häufige Fälle im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene im Krankenhaus:

  • MRSA-Infektionen nach Operationen
  • Infektionen mit anderen Krankenhauskeimen oder multiresistenten Keimen
  • Fehler- oder mangelhafte Diagnosestellung
  • Fehlerhafte oder zu späte Behandlung von Infektionen.

Erleichterung bei Beweislast für Patienten

Den durch das Krankenhaus verursachte Schadensfall muss der Patien zwar beweisen, allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Pflicht inhaltlich gelockert und somit erleichtert. Schließlich hat der Laie keine medizinischen Fachkenntnisse, die Ursächlichkeit einer Infektion und eines Gesundheitsschadens ließe sich für ihn schwer begründen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich der Patient aufgrund der Schädigung noch immer im Krankenhaus befindet. Die Lockerung reicht dabei von der Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr.

Das heißt: Das Krankenhaus muss dann die Einhaltung der Hygienerichtlinien in der Pflege nach den geltenden Hygienestandards vor Gericht nachweisen. Für den Patienten reicht es, Tatsachen vorzutragen, die einen Fehler in der Hygiene des Krankenhauses vermuten lassen.

Überlassen Sie das am besten einem Anwalt für Patientenrecht, der ein Spezialist auf diesem Gebiet ist. Ob Sie in eine Fallgruppe fallen, der eine Beweiserleichterung zugute kommt, erfahren Sie nach der Sichtung Ihres Sachverhalts. 

WKR hilft bei Entschädigung und Schmerzensgeld

Haben Sie sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Arztpraxis mit Krankenhauskeimen infiziert, sollten Sie einen Anwalt der WKR kontaktieren. Da derartige Infektionen oft gravierende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben, steht Ihnen grundsätzlich Schmerzensgeld und/oder Schadensatz zu, den wir geltend machen können. Erstberatung hier!

Voll beherrschbare Risiken sind ausschließbar

Das Merkmal der vollen Beherrschbarkeit von Risiken spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Kommt es nämlich trotz der Einhaltung von Hygienevorschriften zu einer Infektion mit einem Krankenhauskeim, wird das als sogenannte  Risikoverwirklichung gewertet, die der Patient hinnehmen muss.

Steht allerdings

  • die Art der Nutzung und die Reinheit des Desinfektionsmittels
  • die Sterilität des Behandlungsbestecks
  • die Sterilität der Infusionsflüssigkeit
  • die Behandlung durch beteiligtes Pflegepersonal
 

im  begründeten Verdacht mangelnder Krankenhaushygiene, sind diese voll beherrschbaren Risiken eventuell nicht ausgeschlossen worden. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und begründen für Sie eine Haftung des Krankenhauses.

Wenden Sie sich jetzt an uns! Durch unsere Erstberatung erhalten Sie eine erste kompetente Einschätzung zu Ihrem Fall.

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