
Strafrecht
Unbeteiligte bei illegalem Straßenrennen getötet – BGH verneint Mordmerkmal
Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht
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Die Verabredung, gemeinsam ein illegales Straßenrennen auszutragen, reicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts nicht
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Am 10.März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten.
„nemo tenetur se ipsum accusare” (“Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen”.) WKR-Erklärung: Das niemand gezwungen ist,
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*Pflichtfeld