Patientenverfügung

Inhaltsverzeichnis

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Stellen Sie sich vor, Sie wären nicht mehr in der Lage, Ihren Willen zu bilden oder sich verständlich zu äußern. Dies kann schnell geschehen!

Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können Ihr Leben und das Leben Ihrer Angehörigen von einem Moment auf den anderen tiefgreifend verändern. Viele Menschen unterliegen hierbei dem Irrtum, etwaige Ehepartner oder erwachsene Kinder wären in solchen Fällen automatisch befugt, rechtlich bindende Erklärungen für sie abzugeben. 

Den Betreuer frühzeitig bestimmen

Tatsächlich können wichtige Entscheidungen aber ohne die richtigen Dokumente, meist die Patientenverfügung, weder von Ehe- oder Lebenspartnern, noch von Kindern getroffen werden. Dies betrifft sowohl Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Vorsorgevollmachten, als auch die Verwertung Ihrer Vermögenswerte. Wurde vorab nichts geklärt, muss das Vormundschaftsgericht tätig werden und einen Betreuer beim Betreuungsgericht für Sie bestellen. Der vom Gericht bestimmte Betreuer kann dann auch eine Ihnen unbekannte Person sei. Möchten Sie, das eine Ihrer Vertrauenspersonen, Ihre Angelegenheiten regelt, sollten Sie sie das frühzeitig rechtssicher arrangieren und dabei die Hilfe unserer Rechtsanwälte nutzen! Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie als Vollmachtgeber  wichtigen Bereiche abdecken und die Personen zu Ihren Bevollmächtigten bestimmen, denen Sie vertrauen. Sie können also in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll.

Die Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung regelt die Art, wie und von wem Sie betreut werden möchten, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können sollten. Wer soll Ihr Betreuer sein oder wer auf keinen Fall? Wo und wie wollen Sie wohnen? Wichtig: Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung erst nach einer Entscheidung des Betreuungsgerichts über die Betreuung.
Das Gericht prüft dabei unter anderem, ob die vorgeschlagene Person überhaupt als Betreuer geeignet ist. Mit einer gültigen Betreuungsverfügung können Personen diese Entscheidung des Gerichts in ihrem Sinne beeinflussen.

Die Patientenverfügung

Darüber hinaus können Sie in der Patientenverfügung schriftlich festlegen, was Ihrem Willen entspricht, also welche ärztlichen Maßnahmen  getroffen werden dürfen und welche Sie ablehnen, falls Sie zum Beispiel im Koma liegen. Somit ist der behandelnde Arzt im Ernstfall an Ihren zuvor bestimmten Willen gebunden. 

In der Patientenverfügung bekunden Sie Ihren Willen unter anderem zu den Aspekten:   

  • Lebenserhaltende Maßnahmen im Allgemeinen
  • Schmerz- & Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung & Flüssigkeitszufuhr– Künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung 
  • Dialyse
  • Verabreichung von Antibiotika
  • Bluttransfusionen

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist für Notsituationen gedacht, in der eine Person nicht mehr als Entscheidungsträger wirken kann. Die Vorsorgevollmacht gibt klare Anweisung, wer Ihre Geschäfte aufgrund des Abbaus von geistigen Fähigkeiten oder ähnlichem tätigen soll. Die Vorsorgevollmacht ist sofort gültig und der Weg des rechtlichen Betreuers über das Gericht ist im Gegensatz zur Betreuungsverfügung nicht notwendig.  

Bei der Erstellung einer vollständigen und rechtssicheren Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung helfen Ihnen die Anwälte der WKR. 

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