Medizinrecht

Zwei Ärzte stehen nebeneinander.

Inhaltsverzeichnis

Zwei Ärzte stehen nebeneinander.

Medizinrecht - Wenn es wichtig wird: WKR

Unsere Anwälte aus dem Bereich Medizinrecht sind für Sie da, wenn es um Ihre Gesundheit geht. Patienten haben Rechte! Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie nicht zögern juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.  

Medizinrecht - Warum WKR?

Die Tätigkeitsfelder im Medizinrecht sind vielfältig und komplex. Um eine hohe Beratungsqualität zu den komplexen medizinrechtlichen Fragen zu gewährleisten, haben sich unsere Rechtsanwälte im Medizinrecht auf die Ausübung der Rechte von Patienten spezialisiert. WKR setzt Ihre Patientenrechte gegenüber Ärzten, Heilpraktikern, Praxen und Krankenhäusern durch. Unsere qualifizierten Rechtsexperten beraten Sie umfassend zu folgenden Gebieten:

• Behandlungsfehler
• Dokumentationsfehler
• Geburtsschäden
• Zahnarzthaftung 

Wenn Sie ein juristisches Anliegen im Bereich des Medizinrechts bzw. des Patientenrechts haben, dann ist WKR genau der richtige Partner, um Ihre Ansprüche in allen Bereichen des Medizinrechts  gegenüber Ärzten und Kliniken verlässlich durchzusetzen! Generell gilt, dass wir zwar nicht Ihre Gesundheit erstreiten können – aber Ihre Schadensersatzansprüche, und Schmerzensgeld.  Unsere im Medizinrecht erfahrenen  Anwälte können  dabei wesentlich effektiver und durchsetzungsstärker vorgehen, als nicht spezialisierte Kollegen anderer Kanzleien. Wegen der oftmals schwerwiegenden Folgen für Geschädigte benötigen Sie gerade jetzt einen Anwalt, der sein Handwerk versteht und als Patientenanwalt spezialisiert ist. In Zeiten der Kosteneinsparungen wird vieles versucht,  um Ihre Schadenersatzansprüche abzuwehren. Mit WKR haben Sie  einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte durchsetzt.  

Welche Rechte Sie als Patient haben

Das Patientenrecht gehört zum Gebiet des Medizinrechts. Es regelt die Belange von Patienten gegenüber Ärzten, Behandelnden anderer Gesundheitsberufe und Kliniken.

Seit 2013 sind Ihre Rechte als Patient im Rahmen des Patientenrechtsgesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Sie regeln das Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten.

Das Recht auf Information

Jeder Patient muss umfassend über  Untersuchungen, Diagnosen und Therapien aufgeklärt werden. Dazu gehört es auch über die aufkommenden Kosten und deren Übernahme zu informieren. Zu dieser Pflicht zählt es außerdem, über Behandlungsfehler zu informieren, und zwar auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren!

Das Recht auf Aufklärung

Jeder Patient muss über eine bevorstehende Behandlungsmaßnahme und über die damit verbundenen Risiken in einer verständlichen Sprache aufgeklärt werden. Das persönliche Aufklärungsgespräch muss rechtzeitig erfolgen. Eine alleinige schriftliche Aufklärung ist nicht ausreichend.

Das Recht auf Dokumentation

Die Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation führt zu dem Schluss, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht vom Arzt erfolgt sind. 

Das Recht auf Akteneinsicht

Jeder Patient hat das Recht zur Einsicht in die eigene Akte. Dieses darf nur unter strengen Voraussetzungen und Begründung abgelehnt werden. Der Patient muss wissen, wie mit seiner Gesundheit umgegangen wird, welche Daten sich daraus ergeben und wie die Prognosen gesehen werden.

Schadenersatz bei Behandlungsfehlern

Als Patient legen Sie Ihre Gesundheit in die Hände des behandelnden Arztes, Zahnarztes, oder Physiotherapeuten. Sie vertrauen auf die bestmögliche Behandlung. Fehler sind dabei nicht ausgeschlossen. Behandlungsfehler bedeuten für den Patienten oft langfristige Schäden, sowohl körperlich, mental als auch finanziell. Was viele dabei nicht wissen: Bei der Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten, greift die Arzthaftung. Das heißt: Im Falle eines Schadens durch einen Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz!

Behandlungsfehler, dass sollten Sie wissen…..

Drei Schritte zu Ihrem Recht

1. WIR HÖREN ZU UND HANDELN

  • Schildern Sie uns Ihren Fall
  • Wir nehmen uns Zeit
  • Wir gehen auf Ihre Situation ein
anwalt für medizinrecht

2. ERSTEINSCHÄTZUNG

  • Ersteinschätzung eines Anwalts für Medizinrecht
  • Zusammen prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten
  • Erfolgshonorar; Festpreis und RSV- Deckung möglich!
  • Immer individuelle & transparente Kostenkontrolle

3. WIR HELFEN MIT SACHVERSTAND

  • Unsere Anwälte garantieren höchste Kompetenz im Bereich Medizinrecht
  • Individuelle Prüfung Ihres Falls
  • Anforderung der Patientenakten und Gutachten
  • Aufbereitung des Sachverhalts zu Ihren Gunsten

Sie haben einen Behandlungsfehler erlitten und benötigen juristischen Beistand?

Behandlungsfehler (jotform)

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