Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Falls Sie eines Tages aufgrund von Alter, Krankheit oder Verletzung nicht mehr geschäftsfähig sind, brauchen Sie einen gesetzlichen Vertreter, der für Sie entscheidet. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sind. Wichtig zu wissen: Ihre erwachsenen Kinder oder Ihr Ehegatte dürfen ohne schriftliche Bevollmächtigung keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für Sie abgeben. Sofern Sie keinen Vertreter bestellt haben, muss im Ernstfall das Betreuungsgericht tätig werden.

Wozu dient die Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Vertreter bestimmen, der für Sie rechtsgeschäftlich handeln darf, wenn Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. So muss zum Beispiel Ihr Haus in Schuss gehalten oder Ihre Miete gezahlt werden, Sie brauchen ein Bankkonto für Ihre Einnahmen, es stehen Entscheidungen über häusliche oder stationäre Pflege an und Sie müssen ärztlich behandelt werden. Alle in diesen Angelegenheiten erforderlichen Erklärungen darf Ihr Bevollmächtigter für Sie abgeben. 

Welchen Nachteil hat die Vorsorgevollmacht?

Der Vertreter, den Sie per Vorsorgevollmacht eingesetzt haben, kann ohne Kontrolle durch das Betreuungsgericht für Sie agieren. Er könnte also zum Beispiel Geld von Ihrem Konto abheben und in die eigene Tasche wirtschaften. Die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich deshalb nur dann, wenn Sie einer Person vollumfänglich vertrauen. Weiterhin muss diese Person im Bedarfsfall noch am Leben und geeignet, bereit und in der Lage sein, Ihre Vertretung zu übernehmen. 

Welche Alternativen gibt es?

Sofern Sie keine Anordnung treffen, wählt das Gericht bei Bedarf einen Betreuer für Sie aus. Dabei kann es sich entweder um einen Berufsbetreuer oder einen nahen Angehörigen handeln. Die Auswahl des Gerichts können Sie beeinflussen, indem Sie eine Betreuungsverfügung verfassen. Darin können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die Sie sich als Betreuer wünschen, falls eine gerichtliche Bestellung notwendig werden sollte. Der bestellte Betreuer unterliegt dann einer richterlichen Kontrolle und muss regelmäßig Nachweise über seine Tätigkeit und die Verwendung Ihres Einkommens und Vermögens vorlegen.

Welche Lösung die beste für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Vorstellungen ab. Ein Spezialist für Betreuungsrecht kann Sie beraten und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Vollmacht für Sie ausformulieren.

Die Anwälte der WKR sind für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

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