Was ist eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall äußern, dass das Gericht später einen Betreuer für Sie bestellen muss. Sie können sowohl eine Person auswählen als auch die Art und Weise Ihrer Betreuung konkret bestimmen.

Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung relevant, wenn eine gerichtlich angeordnete Betreuung notwendig wird. Dazu kann es kommen, weil keine Person bevollmächtigt wurde oder die zum Vertreter bestellte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann.

Wann wird die Betreuungsverfügung relevant?

Wenn eine volljährige Person wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil zu erledigen, muss das Gericht nach § 1896 BGB einen Betreuer bestellen. Ein Antrag des Betroffenen ist nicht immer erforderlich, auch wenn das Gericht auf sonstige Weise Kenntnis von einem Betreuungsbedarf erlangt hat, muss es von Amts wegen tätig werden. Sind keine speziellen Wünsche bekannt, sucht das Gericht entweder eine geeignete Person aus dem Familienkreis aus oder bestellt einen im Gerichtsbezirk tätigen Berufsbetreuer.

Welche Aufgabenkreise übernimmt der Betreuer?

Das Gericht kann einen Betreuer nur für einzelne Bereiche einsetzen, in denen Sie Hilfestellung benötigen, oder ihn für sämtliche Aufgabenkreise bestellen. Zu den möglichen Tätigkeitsfeldern gehören:

• Wohnungsangelegenheiten,
• Aufenthaltsbestimmung,
• Vermögensverwaltung,
• Gesundheitssorge sowie
• Postangelegenheiten und Schriftverkehr.

Wenn sollten Sie als Betreuer benennen?

Wenn Sie von einem bestimmten Menschen betreut und von anderen Personen keinesfalls betreut werden möchten, sollten Sie diese Vorgaben in einer Betreuungsverfügung niederlegen. Das Gericht wird Ihren Anordnungen entsprechen, soweit dies praktisch und rechtlich möglich ist. Am besten nennen Sie mindestens zwei Wunschkandidaten im Hinblick darauf, dass einer verhindert oder bereits verstorben sein könnte.

Falls Sie zu manchen Ihrer Angehörigen kein Vertrauen haben, schließen Sie diese ausdrücklich als Betreuer aus. Bei vorhersehbaren Streitigkeiten unter Ihren Erben kann es sich empfehlen, eine familienfremde, unabhängige Person zu benennen.

Welche weiteren Anordnungen sind möglich?

Weiterhin können Sie in der Betreuungsverfügung alle Ihre Wünsche über die Art Ihrer Betreuung äußern. Schreiben Sie zum Beispiel, wo Sie am liebsten wohnen möchten, ob Sie zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten, welche medizinischen Behandlungen Sie befürworten oder ablehnen und welche weiteren persönlichen Vorlieben Ihr Betreuer nach Möglichkeit berücksichtigen soll. Je mehr Ihr Betreuer über Ihre Wünsche und Gedanken erfährt, desto besser kann er in Ihrem Sinne für Sie tätig werden.

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