Patientenrechte

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WKR Experten für Ihre Patientenrechte

Wenn Sie sich als Patient in eine medizinische Behandlung begeben, sollten Sie eine angemessenen Aufklärung in Hinsicht auf Therapiemöglichkeiten, eventuelle operative Eingriffe, angebotene Leistungen sowie Rechte und Pflichten erwarten dürfen. Besonders wichtig ist Ihnen dabei die persönliche Abstimmung der qualifizierten Behandlung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. 

Die mit dieser Informationsgrundlage verbundenen Patientenrechte sind fest in dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz verankert. Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Patientenrecht können Sie sich auf dieses Gesetz berufen. Dabei dürfen Sie Ihr Recht nicht nur gegenüber dem Arzt oder dem Zahnarzt einfordern, sondern beispielsweise auch gegenüber dem Heilpraktiker, dem Physiotherapeuten oder der Hebamme. Wenden Sie sich dafür an unseren WKR Anwalt für Patientenrecht.

Worum es bei Patientenrechten geht

Ihre Rechte als Patient decken ein weites Feld ab, das bereits vor der eigentlichen medizinischen Behandlung mit der ärztlichen Aufklärung über die Erkrankung oder mit der stationären Aufnahme in einem Krankenhaus beginnt. Dabei schuldet die behandelnde Person nach dem notwendigen Behandlungsvertrag zwar nicht den Erfolg einer medizinischen Behandlung, wohl aber eine ordnungsgemäße Behandlung.

Die fachlichen Standards, die allgemein anerkannt sind, bilden dabei die Grundlage der qualifizierten und ordnungsgemäßen Behandlung, die in sich sehr komplex sein kann. Je nach Sachverhalt kann sie einschneidende Folgen für den Patienten haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sie nicht so verläuft, wie von Ihnen angenommen wurde.

Im Rahmen einer Erkrankung und einer Behandlung mit negativen Folgen befindet sich der Betroffene oftmals in einer Stresssituation, wobei er seine eigenen Rechte nur schwierig selbst überblicken kann. Ohne eine professionelle Hilfestellung fühlt er sich nicht selten einer Übermacht ausgeliefert, wenn es um Ärztefehler geht. Deshalb steht Ihnen unser WKR Rechtsanwalt für Patientenrecht in Ihrem konkreten Fall zur Durchsetzung Ihrer Rechte tatkräftig zur Seite.

Bei Behandlungsfehlern oder Ärztepfusch haben Sie wesentliche Rechte, wie etwa Einsichts- und Aufklärungsrechte. Denn durch das Patientenrechtegesetz gilt das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Und aus einem Vertrag ergeben sich neben Pflichten eben auch immer Rechte. Liegen Behandlungsfehler vor, können diese ohne einen Anwalt für Ärztefehler kaum nachgewiesen werden.

Der Entscheidungsunfähigkeit zuvorkommen

Auch in besonderen Lebenssituationen, in denen Sie einer autonomen Entscheidung unfähig geworden sind, müssen Sie geschützt und mit Rechten ausgestattet sein. Ein schwerer Unfall oder eine Demenzerkrankung sind nicht vorhersehbar, doch steht es Ihnen frei, Vorsorge im Rahmen einer Patientenverfügung zu treffen.

Sie allein legen fest, wer im Notfall über eine notwendige Behandlung bestimmt. Sie allein legen fest, ob dann überhaupt eine Behandlung stattfinden soll. Um sich rundum abzusichern, sollten Sie sämtliche Punkte in Erwägung ziehen, die mit einer Entscheidungsunfähigkeit oder gar einem möglichen Ende Ihres Lebens zu tun haben.

Damit Ihre individuellen Behandlungswünsche in die Hände Ihrer Vertrauenspersonen geraten, lassen Sie sich am besten von einem unserer WKR-Experten an einem unserer Standorte, wie etwa München, Berlin oder Düsseldorf in einem Erstgespräch beraten. Sie helfen Ihnen dabei, wie Sie die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden und auch für den schlimmsten Fall eine Absicherung haben können.

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