Lohnklage – Voraussetzungen und Vorgehensweise

Lohnklagen machen mit 40 % einen erheblichen Anteil der arbeitsgerichtlichen Verfahren in Deutschland aus. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt einmal nicht pünktlich überweist, muss jedoch nicht unbedingt Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Vielleicht ist es nur ein Buchhaltungsversehen. Bei der ersten Unpünktlichkeit sollten Sie daher höflich nachfragen und um Anweisung des ausstehenden Lohns bitten. Wenn nach maximal fünf Tagen ohne Begründung kein Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist, machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend. 

Mahnung als Versuch zur Güte

Eine Mahnung ist keine generelle Voraussetzung, um später eine Lohnklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Sie ist nur erforderlich, falls der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag eine entsprechende Bestimmung enthält. Die schriftliche Aufforderung kann aber in vielen Fällen zur Zahlung führen und damit ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber sachlich und bestimmt klar, dass Sie Ihren ausstehenden Bruttolohn in genau bezeichneter Höhe innerhalb einer gesetzten Frist beanspruchen. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs stellen Sie die Klageerhebung in Aussicht. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie daraufhin um Stundung oder Ratenzahlung bitten oder andere Vorschläge unterbreiten, gehen Sie darauf nicht ein, um keine Ansprüche zu verschenken. Ziehen Sie lieber einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzu, der auf dem Gebiet des Arbeitsrechts versiert ist. Falls es Ihrem Anwalt nicht gelingt, den Arbeitgeber außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, wird er eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.  

Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Lohnklage wird bei dem Arbeitsgericht eingereicht, in dessen Bezirk das Unternehmen ansässig ist, bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Arbeitgebers. Zwar besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang, die anwaltliche Vertretung ist jedoch üblich. Falls eine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, werden die Anwaltsgebühren davon umfasst. Der Klageantrag richtet sich auf den rückständigen Bruttolohn nebst Verzugszinsen sowie eine einmalige Schadenspauschale von 40 Euro. Beachten Sie die Verjährungsfrist, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben kann. Ist dort keine Sonderbestimmung vorhanden, greift die gesetzliche Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist. Wenn aber Anhaltspunkte für eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers bestehen, dürfen Sie keine Zeit verlieren, sondern müssen unverzüglich klagen.

Da sich das gerichtliche Verfahren über einige Monate hinziehen kann, kommt in Notfällen zusätzlich ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. Falls Sie wegen des Lohnrückstands Ihre Miete oder andere laufende Verbindlichkeiten nicht zahlen können, wird Ihr Rechtsanwalt einen Eilantrag stellen, damit das Gericht nach zwei bis drei Wochen eine vorläufige Entscheidung trifft.

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