Schadensersatz bei verspäteter Lohnzahlung

Schadensersatz bei verspäteter Lohnzahlung

Zahlt ein Arbeitgeber den vollen Lohn zu spät, kann der Beschäftigte für jeden dieser Monate eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen.

WKR-Erklärung:

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltene Verzugsschadenspauschale kann auch im Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden.

Auf dieser Basis entschied das Landarbeitsgericht Baden Württemberg , dass bei ausbleibendem Lohn beziehungsweise nicht gezahlter Gesamtvergütung eine Verzugsschadenspauschale von 40 Euro je betroffenem Monat an den Arbeitnehmer zu zahlen ist. Zusätzlich sei der nicht gezahlte Lohn mit 5 Prozent zu verzinsen und zwar ab dem 1. des Folgemonats. (LAG Baden-Württemberg, veröff. Urteil v. 17. Oktober 2017 / Az.: 4 Sa 8/17

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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