Zivilrecht

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Das Zivilrecht ist das umfangreichste Hauptfach im Jurastudium und ein Schwerpunkt in der anwaltlichen Praxis. Fast jeder wird früher oder später in eine zivilrechtliche Streitigkeit verwickelt, so beispielsweise im privaten Bereich, im Straßenverkehr, im Arbeitsleben oder bei Mietstreitigkeiten. Dieses schier unüberschaubaren Rechtsgebiet beinhaltet  verschiedenste Fachanwaltschaften. Sei es das  Arbeitsrecht, das Familienrecht, ds Erbrecht oder das Bau- und Architektenrecht. Deshalb sollten Sie vor der Beauftragung eines Anwalts überlegen, in welches Teilgebiet ihr Anliegen fällt, um sich dann direkt an den richtigen Anwalt für Zivilrecht wenden zu können.

Was ist Zivilrecht?

Das Zivilrecht, ist  streng genommen ein Teilbereich des Privatrechts. Es regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern. Dagegen befasst sich das Öffentliche Recht mit den rechtlichen Verhältnissen zwischen Staat und Bürgern. Erhalten Sie zum Beispiel einen Abgabenbescheid oder wird Ihnen der Betrieb einer Gaststätte untersagt, handelt es sich um öffentlich-rechtliche Angelegenheiten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein großer Teil des Zivilrechts geregelt.  Es ist dabei  in fünf Bücher unterteilt:

  • Allgemeiner Teil: Der Allgemeine Teil enthält Regeln zur Geschäftsfähigkeit und Vertretung, zum Abschluss von Verträgen sowie zur Verjährung.  
  • Schuldrecht: Das Schuldrecht befasst sich mit einzelnen Schuldverhältnissen wie Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen.
  • Sachenrecht:  Eigentum und Besitzrechte an Sachen regelt das Sachenrecht. 
  • Familienrecht: Das Familienrecht legt Ansprüche zwischen Verwandten sowie Ehe- und Lebenspartnern fest.
  • Erbrecht:  Im Erbrecht geht es um den Vermögensübergang beim Tod. 
 

Diese im BGB abgehandelten Teilgebiete werden als Bürgerliches Recht bezeichnet. Darüber hinaus umfasst das Zivilrecht das sogenannte 

  • Sonderprivatrecht: Dazu gehören das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und einige weitere Teilgebiete, über die sich Regelungen in verschiedenen Spezialgesetzen finden. 
 

Während sich das materielle Zivilrecht mit dem Entstehen und Erlöschen von Ansprüchen beschäftigt, regelt das Zivilprozessrecht die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen. Vor welchem Gericht Klage zu erheben ist, wie der Zivilprozess abläuft, welche Beweismittel zugelassen sind und wer den Beweis für welche Behauptung erbringen muss, all das ergibt sich aus der Zivilprozessordnung.

Im Zivilrecht kann ein Anwalt schon im Vorfeld helfen

Zwischen Käufern und Verkäufern, Mietern und Vermietern sowie Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt es besonders oft zu Auseinandersetzungen. Auch Nachbarschaftstreitigkeiten und Ehescheidungen gehören zum alltäglichen Anwaltsgeschäft. Zivilrechtliche Forderungen können sich aber nicht nur aus Vertragsverhältnissen ergeben, sondern auch aus deliktischen Handlungen. So entstehen Haftungsansprüche aus Verkehrsunfällen, unzulänglichen Steuerberatungen oder ärztlichen Behandlungsfehlern.

Häufig kann ein Anwalt für Zivilrecht Ihnen nicht erst helfen, wenn aus einem Vertrag bereits Forderungen geltend gemacht werden. Vielmehr beugt eine frühe anwaltliche Beteiligung schon bei der Vertragsgestaltung späteren Problemen vor. Ob Sie einen Mietvertrag, einen Kaufvertrag, einen Schenkungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag abschließen möchten, ein erfahrener Anwalt erarbeitet für Sie rechtssichere Vertragswerke mit eindeutigen Formulierungen.

Wenn Sie Fragen zu zivilrechtlichen Problemen haben, wenden Sie sich an die Experten der WKR. Diese beraten Sie telefonisch, online und persönlich an Niederlassungen in sechs deutschen Städten zu Belangen des Arbeitsrechts, Verkehrsrechts, Medizinrechts, Mietrechts und zu anderen Rechtsgebieten. 

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