Behandlungsfehler: 50.000 Euro für amputierten Unterarm

Arzt

Weil ein Hausarzt Komplikationen nach einer Unterarmprellung zu spät erkannt hatte, musste dem Patienten der Unterarm amputiert werden. Der erhält dafür nun 50.000 Euro Schmerzensgeld, entschied das OLG Hamm.

WKR-Erklärung

Bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Kläger im Mai 2012 einen Unfall mit Anpralltrauma am rechten Unterarm, welcher durch eine Gipsschiene ruhiggestellt wurde. Als sich nach sieben Tagen eine deutliche Schwellung und starke Schmerzen zeigten, ging der Kläger zum beklagten Arzt und dieser verschrieb ihm nur Schmerzmittel. Später wurde durch einen weiteren Arzt ein Kompartmentsyndrom festgestellt, welches schließlich zur Amputation führte. Im Prozess konnte der beklagte Arzt dem groben Behandlungsfehler nichts entgegensetzen.

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