Liebe Mandanten, wir sind umgezogen. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift in Leipzig – Nikolaistraße 47 / PLZ.: 04109

Kann die Bereitschaftszeit zu Hause als Arbeitszeit gewertet werden?

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge leisten zu müssen, ist als „Arbeitszeit” zu werten.

WKR-Erklärung:

Ein belgischer Feuerwehrmann klagte gegen die Stadt Nivelles um eine Entschädigung für seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste zu erhalten, da, so meinte er, diese als Arbeitszeit einzuordnen wären. Der Arbeitsgerichtshof Brüssel (Cour du travail de Bruxelle) befragte den Europäischen Gerichtshof wie der Sachverhalt unionsrechtlich zu bewerten sei. Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz Folge zu leisten (im vorliegenden Fall innerhalb von acht Minuten), die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen erheblich einschränkt und somit als „Arbeitszeit” anzusehen ist. (EuGH – C-518/15 – 21.02.2018)

Teilen:

Weitere Beiträge zum Thema

Schnellkontakt

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld