Bußgelder für Radfahrer

Bußgelder für Radfahrer 

Die im Februar 2020 beschlossene StVO-Novelle sieht nicht nur zahlreiche Schutzvorschriften für Radfahrer vor, sondern verschärft auch die Konsequenzen für Verkehrsverstöße. Dabei listet der neue Bußgeldkatalog nicht jedes Vergehen einzeln auf, sondern verweist bei fehlender Spezialvorschrift auf die für Autofahrer geltenden Bußgelder, die sich um die Hälfte reduzieren. Diese Regelsätze gelten auch für E-Scooter-Fahrer.

Diese Verkehrsverstöße werden für Radfahrer teuer

Empfindliche Konsequenzen drohen bei Rotlichtverstößen; schon das Überfahren einer kürzlich auf Rot umgesprungenen Ampel kostet 60 Euro und bringt einen Punkt ein. Wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder Sachschaden entstanden ist, erhöht sich das Bußgeld auf 100 bzw. 120 Euro. War die Ampel bereits eine Sekunde lang rot, werden mindestens 100 Euro und ein Punkt fällig, bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar mehr. Teuer wird auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mit künftig 55 Euro.

Weitere Verbote und Sanktionen nach der neuen StVO

Viele kleinere Verstöße werden mit niedrigen Bußgeldern geahndet, die in der Summe aber auch schmerzhaft werden können. 20 Euro Bußgeld muss in Zukunft bezahlen, wer nicht auf dem gekennzeichneten Radweg fährt oder den Radweg in unzulässiger Richtung befährt, das Verbot der Einfahrt missachtet oder zu zweit nebeneinander radelt und dadurch andere behindert. 15 Euro fallen an bei Fahrten mit einem Fahrrad ohne Klingel, Verstößen gegen das Rechtsfahrverbot oder mangelnder Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer bei der gemeinsamen Nutzung eines Geh- und Radwegs. 10 Euro kostet jeweils das zu laute Musik hören mit Kopfhörern und das Fahren ohne funktionsfähige Bremsen. Die niedrigsten Bußgelder von 5 Euro werden fällig, wenn jemand eine Person über 7 Jahren auf einem Einsitzerfahrrad mitnimmt, freihändig fährt oder sich an ein anderes Fahrzeug anhängt.

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