Ersatz aller geldwerten Aufwendungen?

Wenn ein Neugeborenes durch einen Geburtsschaden beeinträchtigt wurde und lebenslang auf Pflege angewiesen ist, können die Eltern den Ersatz aller geldwerten Aufwendungen vom Schädiger verlangen.

Während Schmerzensgeld die immateriellen Schäden abmildern soll, richtet sich der Schadenersatz auf alle finanziellen Einbußen, die wegen der Behinderung des Kindes entstehen. Dieser Schadenersatz wird in Form einer lebenslangen Geldrente gewährt. Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen liegen Beträge von rund 3.000 Euro monatlich im üblichen Rahmen.

Heil- und Hilfsmittel

Zu den geldwerten Aufwendungen zählen die Kosten für alle diejenigen Hilfsmittel, Therapien und Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Zusätzlicher Pflegebedarf

Außerdem können die Eltern alle Leistungen, die sie an zusätzlicher Betreuung und Pflege erbringen, geltend machen. Dazu treten gegebenenfalls Zahlungen an professionelle Pfleger und Betreuer. Falls die Eltern ihre Berufstätigkeit einschränken, um sich um das Kind zu kümmern, können sie auch ihren Verdienstausfall in Ansatz bringen.

Haushaltsführung

Kinder müssen ab einem bestimmten Alter im Haushalt mithelfen und nach und nach ihre Eltern immer mehr entlasten. Wenn das Kind aufgrund seiner Behinderung keine Hausarbeiten verrichten kann, dürfen die Eltern den dadurch entstehenden Mehrbedarf an Haushaltsführung vom Schädiger ersetzt verlangen.

Umbaumaßnahmen

Der Schadenersatz umfasst weiterhin alle Kosten für notwendige behindertengerechte Umbauten in Haus, Wohnung oder Auto.

Schäden beziffern und belegen

Im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses können und müssen Sie als Eltern noch nicht absehen, welche Kosten die Pflege Ihres Kindes in Zukunft mit sich bringen wird. Am Anfang ist nur wichtig, dass die Haftung des Arztes festgestellt wird. Für alle später entstehenden Kosten müssen Sie Belege und Nachweise sammeln, um sodann den tatsächlichen Mehrbedarf gerichtlich bestimmen zu lassen. Holen Sie sich nach einem Geburtsschaden fachkundige Unterstützung von einem Experten für Medizinrecht. Unsere Rechtsanwälte von der WKR verfügen über einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet und beraten Sie ausführlich über alle Ihre Ansprüche.

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Schadensersatz

Der Schadensersatz nach einem Geburtsschaden dient dazu, alle finanziellen Nachteile im zukünftigen Leben des Kindes

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