Wann kann ich die Scheidung beantragen?
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Wann Sie den Scheidungsantrag stellen können, hängt vor allem davon ab, ob Sie und Ihr Ehegatte sich einig sind. Es kommt nicht darauf an, wer wen verlassen hat oder wer am Scheitern der Ehe Schuld haben könnte. Vielmehr stellt das Gericht allein darauf ab, ob die Ehe „zerrüttet“ ist.
Wollen beide Ehepartner geschieden werden?
Ist die Ehe nachweisbar zerrüttet?
Wann ist eine Härtefallscheidung möglich?
Als Härtefall kann unter Umständen in Betracht kommen:
• schwerer und fortgesetzter Drogen- oder Alkoholmissbrauch,
• Gewalttätigkeit gegen den Ehepartner mit erheblichen Folgen,
• Geisteskrankheit,
• sexuelle Perversion oder
• Täuschung des Ehegatten über Heirat zum Zweck der Aufenthaltserlangung.
Ob eine besondere Härte anzunehmen ist, prüft das Gericht in jedem Einzelfall. Meistens aber reichen die vorgetragenen Gründe nicht aus, und die Ehegatten müssen sich ein Jahr gedulden.
Wenn Sie die Scheidung wünschen, wenden Sie sich sobald wie möglich an einen Experten für Familienrecht, der Ihnen schon während der Trennungszeit behilflich sein und das Scheidungsverfahren erleichtern kann. Je früher und detaillierter Sie sich mit Ihrem Ehepartner über alle Scheidungsfolgen einigen, desto schneller und günstiger werden Sie geschieden.
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