Auf Grund des Brückentages haben wir am 31. Oktober geschlossen.

Home Office Lücke: Gilt ein Feiertag zu Hause oder am Firmensitz?

Im Hintergrund ist eine Stadt zu sehen. Vorne ist das rote Logo von Bild zu sehen und darunter steht "Breaking News"

Einige Feiertage, die etwa Weihnachten und Ostern zählen zu den Feiertagen, welche bundesweit gelten und feststehen. Doch Fronleichnam, Maria Himmelfahrt oder der Buß- und Bettag gelten nicht in allen Bundesländern als Feiertage.

Wer etwa in NRW wohnt, aber in Niedersachsen arbeitet, muss auch am Fronleichnam an seinem Arbeitsplatz antreten, da Feiertage an dem Ort, zählen, wo gearbeitet wird.

Nun sind zahlreiche Arbeitnehmer im Home Office und arbeiten von zu Hause aus. Darf man in dem Fall auch den Laptop beiseite stellen oder gelten die Feiertagsregeln des Landes, wo der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat? WKR klärt hier im Interview auf!

Teilen:

Beiträge zum Thema

Schnellkontakt

Kontaktformular WKR

Brauchen Sie rechtliche Beratung?

Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen unsere Antwort.


Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h unsere Ersteinschätzung.

*Pflichtfeld