Handy auch ohne SIM-Karte während der Fahrt unzulässig
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WKR-Erklärung: Die Verbotsregelung des § 23 Abs. 1a der StVO gilt auch für Mobiltelefone ohne SIM-Karte. Demnach ist während der Fahrt jegliche Aktivität verboten, bei der ein Mobilfunkgerät in den Händen gehalten wird, so auch die Nutzung als Diktiergerät oder zum Musikabspielen.
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