Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
WKR-Erklärung: Mit Entscheidung vom 29.12.2016 (Az. 1 RBs 170/16) stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Wege einer Rechtsbeschwerde fest, dass jede Benutzung – auch die Kontrolle, ob das Handy an ist – eine verbotene Nutzung des Handys darstelle und somit ein Bußgeld rechtsmäßig sei.