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Wann landet die Unfallregulierung vor Gericht?

Die Nutzung des Mietwagens zeigt die Notwendigkeit

Nach Verkehrsunfällen führen die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite meistens zu einer Einigung. Nur in seltenen Fällen lässt sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden. Die wesentliche Arbeit bei der Schadensregulierung besteht in den Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung. Nur wer seine Rechte und Pflichten genau kennt, verschenkt keine Ansprüche und kommt am Ende zu seinem Recht. Deshalb sollten Sie so früh als möglich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Einreichung der Schadensmeldung

Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seiner eigenen Haftpflichtversicherung den Unfall zu melden. Dies gilt auch, wenn die Gegenseite die alleinige Schuld trifft. Regelmäßig muss dabei die Frist von einer Woche eingehalten werden. Außerdem sollten Sie innerhalb von zwei Wochen den Schaden auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung mitteilen. Falls der Gegner Unfallflucht begangen hat, können Sie anhand des Kfz-Kennzeichens dessen Versicherung in Erfahrung bringen.

Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung

Sobald die Haftpflichtversicherung des Gegners informiert ist, setzt sie sich mit ihrem Versicherten in Verbindung und fordert ihn auf, detaillierte Angaben zum Unfallhergang zu machen. Nun beginnt der Streit über die Verschuldensfrage und die Höhe der Schäden. Oberhalb einer Bagatellgrenze von etwa 800 Euro darf der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Ermittlung der Schadenshöhe am Fahrzeug beauftragen. Weitere mögliche Schadenspositionen, die korrekt beziffert und belegt werden müssen, sind:

• Wertminderung
• Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
• Heilbehandlungskosten
• Schmerzensgeld
• Erwerbsschaden
• Haushaltsführungsschaden
• Kosten für Abschleppen und Standgeld
• Unkostenpauschale
• Gutachterkosten 
• Anwaltskosten

Klage einreichen, wenn notwendig

Falls sich die Versicherung weigert, Ihre Ansprüche anzuerkennen, oder eine Zahlung zwar in Aussicht stellt, aber nicht leistet, wird eine Klage unumgänglich. Erfahrungsgemäß führt die anwaltliche Beteiligung stets zu einem höheren Ausgleichsbetrag. Denn die gegnerische Versicherung ist kein Interessenvertreter des Geschädigten. Ein versierter Verkehrsrechtsanwalt unterstützt Sie mit Know-how und Verhandlungsgeschick, bewahrt Sie vor Fehlern und erzielt das bestmögliche Ergebnis für Sie. 

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