Wann landet die Unfallregulierung vor Gericht?
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Nach Verkehrsunfällen führen die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite meistens zu einer Einigung. Nur in seltenen Fällen lässt sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden.
Die wesentliche Arbeit bei der Schadensregulierung besteht in den Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung. Nur wer seine Rechte und Pflichten genau kennt, verschenkt keine Ansprüche und kommt am Ende zu seinem Recht. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Schadensmeldungen einreichen
Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
Sobald die Haftpflichtversicherung des Gegners informiert ist, setzt sie sich mit ihrem Versicherten in Verbindung und fordert ihn auf, detaillierte Angaben zum Unfallhergang zu machen. Nun beginnt der Streit über die Verschuldensfrage und die Höhe der Schäden. Oberhalb einer Bagatellgrenze von etwa 800 Euro darf der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Ermittlung der Schadenshöhe am Fahrzeug beauftragen. Weitere mögliche Schadenspositionen, die korrekt beziffert und belegt werden müssen, sind:
• Wertminderung,
• Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten,
• Heilbehandlungskosten,
• Schmerzensgeld,
• Erwerbsschaden,
• Haushaltsführungsschaden,
• Kosten für Abschleppen und Standgeld,
• Unkostenpauschale,
• Gutachterkosten und
• Anwaltskosten.
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