Gewährleistung, Garantien und Belehrungspflichten
Das Verbraucherrecht zeigt sich täglich in den verschiedensten Situationen, ob beim Abschluss eines Reisevertrages, einem Online-Einkauf oder der Erteilung eines Kfz-Reparaturauftrages. Auch im Bereich der Produkthaftung und Kreditvergabe gelten Besonderheiten für Verbraucher. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, die sich zum Teil im BGB und zum Teil in Spezialgesetzen finden. Ziel ist der der Verbraucherschutz.
Verbraucher ist, wer einen Vertrag vollständig oder überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Kauft zum Beispiel ein Zahnarzt Stühle für seine Praxis, handelt er als Unternehmer und kann sich nicht auf Vorschriften des Verbraucherschutzes berufen. Kauft er dagegen Lebensmittel für seine Familie ein, gilt er als Verbraucher.
Verbraucherschutz im Kaufrecht
Bei der Lieferung mangelhafter Ware greifen die Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung. Daraus folgen Ansprüche auf Minderung, Nacherfüllung oder Schadenersatz. Häufig wird darum gestritten, ob eine Sache mangelhaft ist, denn auch verspätete Lieferungen oder Abweichungen vom beschriebenen Zustand können unter Umständen Gewährleistungsansprüche auslösen. Besondere Bedeutung hat der Verbraucherschutz heute bei Kaufverträgen, die über das Internet geschlossen werden. Oft erhält der Kunde beschädigte Ware, bekommt nach der Rücksendung sein Geld nicht zurück oder widerruft einen Vertrag nicht rechtzeitig, weil er nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Auf diese und viele weitere Fälle sind unsere Anwälte von der WKR spezialisiert.
Beweislastumkehr im Verbraucherrecht
Eine Besonderheit im Verbraucherrecht besteht darin, dass eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers eintritt, wenn sich ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung zeigt. Während normalerweise der Käufer beweisen muss, dass die Sache beim Erhalt bereits einen Mangel hatte, trifft den Verkäufer die Beweispflicht dafür, dass die Ware im Zeitpunkt der Lieferung mangelfrei war.
Garantieversprechen sind einzuhalten
Viele Verkäufer geben Umtausch- und Garantieversprechen ab. Diese Angebote sind freiwillige Leistungen ohne gesetzliche Verpflichtung. Wer aber ein Versprechen abgibt, muss es auch halten. So ergibt sich jeweils aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag, welchen Umfang die Garantie hat, beziehungsweise welche Rückgabemöglichkeit dem Käufer zusteht. Händler, die eine “Geld-zurück-Garantie” geben, dürfen keine Gutscheine versenden, sondern müssen Geld auszahlen.
Wie kann ein Rechtsanwalt für Verbraucherrecht helfen?
Sowohl unter Käufern als auch Unternehmern herrscht große Unwissenheit über die verbraucherrechtlichen Bestimmungen. Vor allem Kleinhändler, die in Internetportalen nur gelegentlich Waren vertreiben, verstoßen häufig gegen ihre Pflichten. Viele Käufer bemerken dies jedoch nicht, weil sie ihre umfangreichen Rechte nicht kennen.
Jeder Verbraucher sollte wissen, dass ihm bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht, das er innerhalb von 14 Tagen nach Fristbeginn ausüben muss. Die Frist beginnt regelmäßig beim Erhalt der Ware zu laufen, sofern der Händler den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat.
Bei Verstößen gegen Händlerpflichten hilft oft schon ein anwaltliches Schreiben, das den Verkäufer auf seine Pflichten hinweist. Die meisten Händler lassen sich belehren und erkennen die Rechte des Käufers an. Die Mehrheit der Streitigkeiten lässt sich außergerichtlich erledigen, nur selten kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Bei Schwierigkeiten mit Fernabsatzverträgen oder andern verbraucherrechtlichen Fragen sollten Sie sich möglichst umgehend an einen Anwalt für Verbraucherrecht wenden. Denn nicht nur die kurze Widerrufsfrist erfordert schnelles Handeln, es gilt auch, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten. Grundsätzlich verjähren Mängelansprüche nach zwei Jahren, bei bestimmten Verbrauchergeschäften ist aber eine vertragliche Verkürzung auf ein Jahr zulässig.
Sie haben ein verbraucherrechtliches Problem? Senden sie uns jetzt Ihr Anliegen.