Wurde Ihnen ohne Grund gekündigt? Eine Kündigungsschutzklage zielt zwar auf die Wiedereinstellung ab, aber 70 bis 80 % aller Verfahren enden mit einem Abfindungsvergleich.
Nach einer Kündigung möchte kaum ein Arbeitnehmer weiter im bisherigen Betrieb arbeiten, und der Arbeitgeber wünscht sich die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters offensichtlich nicht. Deshalb werden die meisten Kündigungsschutzprozesse durch einen Vergleich beendet. Als Arbeitnehmer sollten Sie in jedem Fall gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen, um zumindest eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage
Zunächst muss Kündigungsschutz gegeben sein, das heißt im Regelfall, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Kündigung unwirksam war. Dies kann aus vielfältigen Gründen der Fall sein, etwa wegen eines fehlenden Kündigungsgrundes, der unterlassenen Anhörung des Betriebsrates oder der Missachtung von Formvorschriften, wie der Schriftform. Bei der Klageerhebung muss die Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingehalten werden.
Kann ich die Klage selbst einreichen?
Vor dem Arbeitsgericht besteht im erstinstanzlichen Verfahren kein Anwaltszwang, Sie können daher selbst die Klage schriftlich einreichen oder in der Geschäftsstelle zu Protokoll geben. Eine anwaltliche Vertretung ist aber in jedem Fall sinnvoll. Denn ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkämpft die höchstmögliche Abfindung für Sie. Wenn Sie selbst Ihren Verhandlungsspielraum nicht voll ausschöpfen, bekommen Sie am Ende trotz der Ersparnis für die Anwaltskosten wahrscheinlich weniger Geld. Falls Sie rechtsschutzversichert sind oder Prozesskostenhilfe beanspruchen können, werden die Anwaltskosten übernommen.
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?
Nach der Klagezustellung an den Gegner bestimmt das Gericht einen Gütetermin, der zumeist nach zwei bis sechs Wochen stattfindet. In der Verhandlung bringen die Parteien ihre Argumente vor, am Schluss gibt der Vorsitzende seine Einschätzung der Rechtslage ab. Auf dieser Grundlage können die Parteien über eine Abfindung und mögliche weitere Positionen verhandeln, wie etwa ein gutes Arbeitszeugnis. Kommt es sofort im ersten Termin zum Vergleich, ist der Rechtsstreit damit beendet. Anderenfalls wartet das Gericht die vollständigen schriftlichen Ausführungen der Parteien ab und bestimmt nach drei bis sechs Monaten den nächsten Termin. An diesem Kammertermin nehmen ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter teil, die aus den verschiedenen Lagern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stammen.
Entscheidung durch Urteil
Wenn die Parteien sich nicht einig werden, entscheidet das Gericht durch Urteil und weist entweder die Klage ab oder verurteilt den Arbeitgeber zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Meistens ist jedoch das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien durch den Rechtsstreit nachhaltig erschüttert worden, weshalb eine Weiterbeschäftigung nicht infrage kommt. Daher kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestimmen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichten.