Kein Versicherungsschutz für Arbeitnehmer auf Um- und Abwegen
Nur der direkte Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung und umgekehrt, fällt unter den Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. WKR-Erklärung Eine Arbeitnehmerin hatte auf dem Rückweg