Radarwarner, ob als eigenes Gerät, im Navigationssystem oder als Blitzer App, bewegten sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht Sanktionen für die Benutzung vor.
Die gängigen Blitzer Apps für das Smartphone geben ein Geräusch von sich, sobald sie sich einem Geschwindigkeitsmessgerät nähern. Das Programm speist sich aus zahlreichen Informationen seiner Nutzer, die jeden gesichteten Blitzer in das System einpflegen können.
Ist der Besitz verboten oder nur die Nutzung?
Welche Sanktionen drohen?
Welche legalen Möglichkeiten bleiben?
Da die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich nur dem Fahrzeugführer die Nutzung einer Blitzer App verbietet, begeht der Beifahrer keine Ordnungswidrigkeit, wenn er damit Radarfallen aufspürt. Es könnte ihm höchstens verboten sein, den Fahrer zu warnen, allerdings wird sich der Nachweis schwierig gestalten. Da der Einsatz der Apps nur während der Fahrt untersagt ist, darf sich der Fahrer vor dem Fahrtantritt oder zwischendurch an der Raststätte auch selbst über aktuelle Radarfallen informieren. Am besten hantieren Sie niemals am Steuer mit Ihrem Smartphone. Besondere Vorsicht sollten Sie im Ausland walten lassen, denn in einigen Ländern drohen noch deutlich höhere Geldbußen als in Deutschland.