Punkte in der Probezeit
Gerade Fahranfänger machen aus Unsicherheit noch viele Fehler. Dennoch führt der gleiche Punktestand wie bei versierten Fahrern zum Entzug der Fahrerlaubnis: Bei acht Punkten oder einem Verstoß, der drei Punkte auf einmal nach sich zieht, ist der Führerschein weg. Im Bereich der kleineren Vergehen drohen in der Probezeit zum Teil härtere Sanktionen als im Anschluss.
A-Verstöße und ihre Konsequenzen
Verkehrsverstöße lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien, nämlich in A- und B-Verstöße einteilen. Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Regelmissachtungen, B-Verstöße dagegen sind eher harmlose Unachtsamkeiten. A-Verstöße können mit einem bis zu drei Punkten geahndet werden und weitere Sanktionen, wie Fahrverbot und Bußgeld, nach sich ziehen. Dazu gehören zum Beispiel:
• Rotlichtverstöße,
• Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h,
• Missachtung der Vorfahrt,
• Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss,
• Abstandsverstöße und
• unerlaubtes Überholen.
Weiterhin werden bestimmte Verkehrsstraftaten als A-Verstöße gewertet, etwa:
• Nötigung,
• unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
• Straßenverkehrsgefährdung,
• fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (abhängig vom zugrunde liegenden Verhalten),
• Trunkenheitsfahrt,
• Teilnahme an einem verbotenen Autorennen,
• unterlassene Hilfeleistung und
• andere Straftaten, die in der Anlage zu § 12 der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind.
Fahranfängern drohen schon beim ersten A-Verstoß neben den oben genannten Sanktionen auch eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung). Wenn es innerhalb der Probezeit zu drei A-Verstößen kommt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt.
Ein B-Verstoß bringt maximal einen Punkt ein
Kleinere B-Verstöße haben entweder keine Auswirkungen auf das Punktekonto oder werden mit einem Punkt geahndet. Zu diesen leichten Regelverletzungen gehören:
• unzureichende Sicherung der Ladung,
• abgefahrene Reifen,
• Missachtung der Winterreifenpflicht,
• Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz,
• Telefonbenutzung ohne Freisprecheinrichtung und
• unerlaubtes Parken auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen sowie
• sonstige Ordnungswidrigkeiten, die nicht unter Abschnitt A fallen.
Auch wenn ein kleiner Fehler noch nicht in jedem Fall Konsequenzen hat, kann die Wiederholung sich dennoch empfindlich auswirken. Zwei B-Verstöße werden unabhängig von den kassierten Punkten gewertet wie ein A-Verstoß. Nach insgesamt sechs kleinen Verstößen oder einer entsprechenden Summe aus Vergehen nach den beiden Kategorien droht ebenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis.