Neuer Bußgeldkatalog 2020

Neuer Bußgeldkatalog 2020 

Der Bußgeldkatalog listet alle Sanktionen für Verkehrsverstöße auf, von der Geschwindigkeitsüberschreitung über den Rotlichtverstoß bis zum Abstandsvergehen. So können Verkehrssünder sich informieren, wann Punkte und Fahrverbote drohen und welche Geldbußen fällig werden. Der neue Katalog für 2020 sieht einige Verschärfungen vor: Früher waren 18 Punkte nötig, um die Fahrerlaubnis zu verlieren, nun geht sie schon bei acht Punkten verloren. Und nicht nur Autofahrer können Punkte sammeln, sondern auch Radfahrer. Wenn Fußgänger eine Ordnungswidrigkeit begehen, bekommen sie zwar keine Punkte, aber ein Bußgeld.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Fahrverbot für Ersttäter

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhen sich sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei maximal 10 km/h über dem Limit fallen innerorts jetzt 30 Euro und außerorts 20 Euro an. Wer 11-15 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 50 oder 40 Euro. Überschreitungen von bis zu 20 km/h ziehen Bußgelder von 70 oder 60 Euro nach sich. Kraftfahrer, die das Tempolimit um mehr als 26 km/h überschreiten, müssen in Zukunft mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, das bisher nur im Wiederholungsfall verhängt wurde.

Neue Regeln für Radfahrer, Falschparker und Umweltsünder

Hohe Bußgelder riskiert auch, wer seine Umgebung mit Krach oder Abgasen belästigt, zum Beispiel grundlos den Motor laufen lässt. Das kann 80 Euro kosten, während das unerlaubte Befahren einer Umweltzone sogar mit 100 Euro geahndet wird. Strengere Regeln gelten für das Parken in Feuerwehreinfahrten oder auf Behindertenparkplätzen (55 Euro), auf Gehwegen und in Fußgängerzonen (55 Euro) sowie für das Halten und Parken in der zweiten Reihe (55 Euro, 80 Euro und 1 Punkt).
Darüber hinaus enthält der Bußgeldkatalog 2020 eine Vielzahl von Bestimmungen zugunsten von Radfahrern. Sofern nicht ein neues Schild bereits das Überholen von Zweirädern verbietet, müssen Autofahrer dabei einen Mindestabstand von eineinhalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten. Außerdem bekommen Radfahrer einen eigenen Rechtsabbiegerpfeil, der ihnen erlaubt, an der roten Ampel vorbeizuziehen.

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