In einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sind.
Falls Sie eines Tages aufgrund von Alter, Krankheit oder Verletzung nicht mehr geschäftsfähig sind, brauchen Sie einen gesetzlichen Vertreter, der für Sie entscheidet. Ihre erwachsenen Kinder oder Ihr Ehegatte dürfen ohne schriftliche Bevollmächtigung keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für Sie abgeben. Sofern Sie keinen Vertreter bestellt haben, muss im Ernstfall das Betreuungsgericht tätig werden.
Wozu dient die Vorsorgevollmacht?

Welchen Nachteil hat eine Vorsorgevollmacht?
Welche Alternative gibt es?
Sofern Sie keine Anordnung treffen, wählt das Gericht bei Bedarf einen Betreuer für Sie aus. Dabei kann es sich entweder um einen Berufsbetreuer oder einen nahen Angehörigen handeln. Die Auswahl des Gerichts können Sie beeinflussen, indem Sie eine Betreuungsverfügung verfassen. Darin können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die Sie sich als Betreuer wünschen, falls eine gerichtliche Bestellung notwendig werden sollte. Der bestellte Betreuer unterliegt dann einer richterlichen Kontrolle und muss regelmäßig Nachweise über seine Tätigkeit und die Verwendung Ihres Einkommens und Vermögens vorlegen.
Welche Lösung die beste für Sie ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Vorstellungen ab. Ein Spezialist für Betreuungsrecht kann Sie eingehend beraten und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Vollmacht für Sie ausformulieren.