Fast jeder Autofahrer aus der Region Leipzig kennt sie. Die beiden stationären Blitzer an der B95 in Espenhain sind abgebaut. Ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts verunsichert Temposünder in Markranstädt.
Sie waren die erfolgreichsten stationären Messstellen des Landkreises Leipzig. Die beiden Blitzer an der B95 in Espenhain registrierten noch in der Zeit von Juli bis September 2019 knapp 14.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das sie nunmehr abgebaut wurden, ist der Öffnung der A72 in Richtung Leipzig geschuldet. Die neue Ortsumgehung sorgt für drastisch weniger Verkehr auf den vormals stark befahrenen Streckenabschnitten. Geschwindigkeitsmessungen sind hier nun nicht mehr notwendig.
Neuer Standort Naunhof
Die beiden Radarfallen wurden mittlerweile an der S43 in Naunhof aufgestellt. Der aktuelle Standort gilt als sehr gefährlich. Es kommt immer wieder zu Unfällen mit Verletzten. Beim Überschreiten des hier geltenden Tempolimits von 50 km/h drohen Rasern Geldbußen, Punkte oder Fahrverbote
Umstrittene Blitzer Traffistar S350
Bundesweit für Aufsehen sorgten indes die Blitzer des Typen Traffistar S350. Eines dieser Geräte befindet sich im Landkreis Leipzig an der B186 in Markranstädt. Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hatte im Juli entschieden, dass Messungen, die mit diesen Blitzern durchgeführt wurden, nicht verwertbar seien. Grund: Erfasst der Scanner eines Traffistars S350 ein Fahrzeug, das sich zu schnell bewegt, werden hunderte Messungen durchgeführt, aus denen dann die Geschwindigkeit ermittelt wird. Das Gericht beanstandete, dass nur einige wenige der vielen Messungen gespeichert würden, der Rest aber gelöscht wird. Durch die Löschung, so das Urteil der Juristen, könne eine Messung letztlich nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass auch andere Objekte, die nicht auf dem Bild zu sehen sind, die Messung ausgelöst haben könnten, so auch Vögel. „Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen“, heißt es in der Begründung. (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, VfGH Saarland.)
„Wer jetzt von einem dieser Geräte im Saarland geblitzt wird, muss sein Bußgeld nicht bezahlen“ sagt Detlef Grube. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft.
Landkreis Leipzig sieht keinen Handlungsbedarf
Der Landkreis Leipzig sieht allerdings keinen Handlungsbedarf. Zum einen sei die Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtes auf das Saarland beschränkt, zum anderen seien die Messgeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB geprüft und zugelassen. Demnach wären auch die Messungen als korrekt und verwertbar zu betrachten, meint man bei der zuständigen Behörde. Hersteller Jenoptik hat allerdings angekündigt, ein entsprechendes Software-Update auf alle im Einsatz befindlichen Traffistars S350 aufzuspielen – so auch auf den Blitzer in Markranstädt.