Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Inhaltsverzeichnis

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Jahr 1962 eine Tabelle erarbeitet, die als Richtschnur für die Höhe von Unterhaltsansprüchen dient. Diese regelmäßig aktualisierte Tabelle ziehen Familiengerichte bundesweit vor allem zur Berechnung des Kindesunterhalts heran. Die Düsseldorfer Tabelle führt Regelsätze für den Barunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder auf, die nach vier Altersgruppen gestaffelt sind. Dazu sieht sie insgesamt zehn Einkommensstufen der Unterhaltsverpflichteten vor. Die abzulesenden Beträge fallen höher aus als der tatsächlich geschuldete Unterhalt, weil der betreuende Elternteil sich das an ihn gezahlte Kindergeld zur Hälfte abziehen lassen muss.

Wie viele Berechtigte werden berücksichtigt?

Die geltende Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass insgesamt zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Falls Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Personen bestehen, ist pro weiterem Berechtigten jeweils die nächstniedrigere Einkommensstufe zu wählen. Bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist die nächsthöhere Einkommensstufe maßgeblich. 

Wie errechnet sich das unterhaltsrelevante Einkommen?

Die praktisch größte Schwierigkeit bei der Unterhaltsberechnung besteht darin, das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln, weil es nicht mit dem Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung übereinstimmen muss. Denn ein Unterhaltsschuldner darf diverse Positionen in Abzug bringen, zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden. Erst das bereinigte Nettoeinkommen steht für Unterhaltszahlungen zur Verfügung. 

Was sind Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag?

Von diesem Einkommen muss auch der Verpflichtete seinen Lebensunterhalt bestreiten, weshalb ihm ein Selbstbehalt zusteht. In der untersten Tabellenstufe beim Mindestunterhalt ist dieser identisch mit dem Bedarfskontrollbetrag. Bei höheren Einkünften des Unterhaltsschuldners gilt ein höherer Bedarfskontrollbetrag. Dieser dient dazu, den zu zahlenden Unterhalt und den Betrag für den Eigenbedarf in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Wenn nach Abzug aller Unterhaltspflichten der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird, muss in die nächstniedrigere Einkommensstufe gewechselt und die Unterhaltshöhe erneut berechnet werden. 

Lassen Sie Unterhaltsansprüche vom Experten berechnen

Die Düsseldorfer Tabelle kann stets nur eine grobe Einschätzung ermöglichen. Denn die tatsächliche Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von vielen Faktoren des jeweiligen Einzelfalles ab. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann zunächst das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des Verpflichteten bestimmen und sodann unter Einbeziehung aller Berechtigten und ihrer Rangfolge die zutreffenden Beträge ermitteln. 

Welche Formen des Unterhalts gibt es?

Nach dem Gesetz schulden Verwandte in gerader Linie sich gegenseitig Unterhalt, vor allem also Eltern ihren Kindern und Kinder ihren Eltern. Außerdem sind Ehe- und Lebenspartner unterhaltsberechtigt. In den meisten Unterhaltsverfahren wird um Kindesunterhalt und die Ansprüche des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners gestritten. Gelegentlich kommt es auch vor, dass Kinder ihren pflegebedürftigen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden. Ansprüche auf Verwandtenunterhalt bestehen sogar zwischen Großeltern und Enkeln, diese werden in der Praxis jedoch selten relevant. 

Kindesunterhalt

Beide Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt leisten, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch nicht von eigenen Einkünften leben können. Unterschieden wird zwischen Bar- und Naturalunterhalt, also finanzieller Unterstützung und persönlicher Betreuung und Versorgung. Nach einer Trennung muss derjenige, der nicht mehr mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Beitrag durch Geldzahlungen leisten. 

Elternunterhalt

Umgekehrt können auch Kinder in die Pflicht geraten, für ihre Eltern zu zahlen, etwa wenn diese stationär gepflegt werden müssen. Eine Unterhaltspflicht entsteht dann, wenn die eigenen Einkünfte der Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegekasse nicht zur Kostendeckung ausreichen. Dabei ist ein hoher Selbstbehalt der Kinder zu berücksichtigen, der zurzeit bei einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro liegt. Zusätzlich haben die Verpflichteten ein Schonvermögen, das sie nicht antasten müssen. 

Trennungsunterhalt

Praktisch von Bedeutung ist auch der Trennungsunterhalt, den ein Ehepartner vom Beginn der Trennungszeit bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung an den anderen zu zahlen hat. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht immer dann, wenn ein Ehepartner ein höheres Einkommen als der andere erzielt. Der Berechtigte kann im Regelfall 3/7 der Einkommensdifferenz beanspruchen. Für Lebenspartner gelten entsprechende unterhaltsrechtliche Bestimmungen wie für Ehegatten. 

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung hat der geringer verdienende Partner nur noch unter besonderen Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Ehegatte nach der Übergangszeit der Trennung wieder voll in den Beruf einsteigen und für sich selbst aufkommen muss. Nur wenn ein Ehegatte aus verständlichen Gründen noch nicht wieder auf eigenen Beinen steht, muss der andere ihn weiter unterstützen. Dies kann wegen der Betreuung von Kleinkindern, Krankheit oder Alters der Fall sein. Außerdem kann die erfolglose Suche nach einem Arbeitsplatz noch vorübergehend zum Unterhalt berechtigen. 

Die Unterhaltsberechnung

Bei der Unterhaltsberechnung ist stets der Selbstbehalt des Verpflichteten zu berücksichtigen, dessen Höhe von der Unterhaltsart und dem Erwerbsstatus abhängt. Sodann können die Unterhaltsschuldner zahlreiche Positionen in Abzug bringen, um ihr Einkommen rechnerisch zu reduzieren. Sind mehrere Berechtigte vorhanden, werden die Ansprüche nach einer Rangfolge bedient. Jeder Unterhaltsberechtigte und jeder Unterhaltspflichtige sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, der die Höhe zutreffend berechnen kann.

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