Darf man den Unterhalt kürzen oder stunden, wenn das Geld knapp wird?

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Alles wird teurer. Immer mehr Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Nicht wenigen droht sogar  die Privatinsolvenz, weil das Geld für die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr reicht. Doch darf man in solchen Fällen Unterhaltszahlungen einfach einstellen oder reduzieren? 

Grundsätzlich gilt: Unterhaltszahlungen dürfen nicht einfach eingestellt werden, wenn das Einkommen und damit das Geld nicht reicht.

 Erst wenn man den Unterhalt aus tatsächlichen Gründen (zum Beispiel eine Änderung der Einkommensverhältnisse) nicht mehr zahlen kann, ist man von der Unterhaltspflicht befreit. Das ist dann der Fall, wenn die Einkünfte den sogenannten Selbstbehalt unterschreiten. Bei bestehenden Unterhaltstiteln ist allerdings zu beachten, dass diesen grundsätzlich Folge zu leisten sind. Und zwar solange diese nicht abgeändert wurden.

Darf ich den Unterhalt kürzen?

Erst wenn sich die Einkommensverhältnisse dauerhaft und erheblich ändern, kann das eine Anpassung der Zahlungssumme zur Folge haben. Verdient der Unterhaltsschuldner infolge der Krise zu wenig Geld, ist er zunächst verpflichtet, sich um die Verbesserung seiner Einkünfte zu kümmern. Und eine Einkommensverbesserung zu erreichen, könnten zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder ein Nebenjob in Betracht kommen.

Eine zeitlich begrenzte Kurzarbeit führt in der Regel nicht zu einer dauerhaften und erheblichen Änderung der Einkommensverhältnisse. Das kann aber beispielsweise bei einer Privatinsolvenz der Fall sein. Aber auch wenn das Einkommen unter den Selbstbehalt fällt, dann kann eine Reduzierung der Zahlungen infrage kommen.

Wie kürze ich den Unterhalt?

Hier kommt es darauf an, ob bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt oder nicht. Liegt keiner vor, kann der Unterhalt relativ einfach angepasst werden. Dabei sollte Unterhaltspflichtige in jedem Fall, vor der Kürzung der Zahlungen den anderen Elternteil kontaktieren und eine einvernehmliche Lösung suchen. In der Regel hilft dabei auch das Jungendamt. Scheitet das, besteht die Möglichkeit beim Familiengericht die Änderung der Unterhaltsverpflichtung zu beantragen. Diese muss entsprechend begründet sein.

Was muss ich bei einem vollstreckbaren Unterhaltstitel beachten?

Liegen für die Unterhaltverpflichtungen bereits ein Unterhaltstitel oder ein Gerichtsurteil vor, müssen zwingend bei Gericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Abänderung des Titels beantragt werden. Im Rahmen des Verfahrens kann es dann gegebenenfalls zu einer Anpassung der Unterhaltszahlungen kommen.

Was passiert, wenn ich keinen Unterhalt zahle?

Liegen für die Unterhaltsverpflichtungen ein Gerichtbeschluss oder ein Unterhaltstitel vor, kann das Einkommen oder Vermögenswerte des Schuldners vollstreckt werden. Zudem kann sich, wenn durch die ausbleibenden Unterhaltszahlungen der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten in Gefahr gerät, ein Straftatbestand erfüllen. Die Ahndung kann von einer Geldstrafe  bis hin zur Freiheitsstrafe reichen.

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