Abmahnung für 30 Sekunden Fußball-Live-Stream
Bekannt aus





Arbeitgeber müssen es nicht hinnehmen, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf ihrem PC Fußball schauen.
Quelle: Arbeitszeit: Abmahnung für 30 Sekunden Fußball-Live-Stream | Recht | Haufe
WKR-Erklärung: Auch wenn es sich nur um wenige Sekunden handelt: Arbeitgeber müssen nicht akzeptieren, dass Angestellte während der Arbeitszeit fernsehen und damit ihre Tätigkeit unterbrechen. Eine Abmahnung ist rechtsgültig. So entschied das Arbeitsgericht Köln im Fall des Mitarbeiters eines Automobilzulieferers, der während seiner Dienstzeit für eine halbe Minute einem Fußball-Live-Stream folgte. (Az: 20 Ca 7940/16)
Kostenlose Ersteinschätzung
Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h in unseren Sprechzeiten unsere Ersteinschätzung.