Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung
Bekannt aus





Kündigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen schlechter Arbeitsleistungen, muss er die Leistungen des Mitarbeiters in Relation zu allen vergleichbaren Arbeitnehmern beurteilen.
Quelle: Urteil: Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung (ArbG Siegburg, Az. 3 Ca 1305/17)
WKR-Erklärung: Die Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung bedarf des Vergleiches mit den Leistungen der Kollegen. Ist die Abweichung erheblich, kann verhaltensbedingt gekündigt werden.
Ein KFZ-Mechaniker hatte Kündigungsschutzklage eingereicht, nachdem er wegen mangelnder Leistungen gekündigt wurde. Dieser wurde stattgegeben, da der Arbeitgeber hätte nachweisen müssen, dass der Mechaniker seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt und die Durchschnittsleistung erheblich unterschritten hätte. (Arbeitsgericht Siegburg / 3 Ca 1305/17)
Kostenlose Ersteinschätzung
Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage und Sie erhalten innerhalb von 24h in unseren Sprechzeiten unsere Ersteinschätzung.