WKR sorgt für Ihre Entschädigung
Falls Sie im Rahmen eines Unfalls von einer Person einem Tier oder einer Sache vorwerfbar verletzt wurden, ist die WKR die beste Wahl, um Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung durchzusetzen.
Gerade bei Gesundheitsschäden versuchen private und gesetzliche Unfallversicherungen häufig, die Leistungen und das Schmerzensgeld zu reduzieren oder ganz zu verweigern – insbesondere, wenn sie nicht mit erfahrenen Anwälten verhandeln müssen. Da für den Laien die Kausalität zwischen Unfall, Schaden und Beeinträchtigung nicht immer eindeutig erkennbar ist und er oft auch nicht alle Schadensersatzansprüche kennt, können bei der Verhandlung mit den Versicherern des Schadensverursachers, wertvolle und wichtige Schadenspositionen vergessen werden, wenn anwaltliche Beratung fehlt.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten helfen. Diese sind auf Medizinrecht und Unfallrecht spezialisiert.
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Wann greift die private Unfallversicherung?
Bei Unfällen im Haushalt oder im sonstigen privaten Bereich, also außerhalb von Schule, Universität oder Arbeitsstätte, können Sie Ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen, wenn Sie eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben. Je nach Versicherungsvertrag sind als wesentliche Leistungen zumeist Sofortleistungen bei schweren Verletzungen, Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente oder Übergangsleistungen vereinbart. Die Voraussetzung ist stets, dass der Unfall ursächlich für den Gesundheitsschaden war. Die Rechtsprechung bejaht die Kausalität bereits, wenn nur eine Mitursächlichkeit gegeben ist. Hatten Sie zum Beispiel schon eine Verletzung, die durch den Unfall verschlimmert wurde, ist der Anspruch dem Grunde nach nicht ausgeschlossen. Die Versicherung kann aber die Leistungen entsprechend dem Grad der Vorschädigung herabsetzen.
Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Für Unfallfolgen aus Arbeitsunfällen haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Hier werden noch strengere Voraussetzungen an die Kausalität gestellt. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Beeinträchtigung kann ausgeschlossen werden, wenn der Gesundheitsschaden aufgrund körperlicher Veranlagung oder bestehender Vorschäden eingetreten ist oder auch bei anderen Gelegenheiten als der beruflichen Tätigkeit hätte auftreten können. Der Versicherungsschutz kann auch aus vielfältigen weiteren Gründen entfallen, zum Beispiel, wenn der Geschädigte unter Alkoholeinfluss stand oder vom direkten Weg zum Arbeitsplatz abgewichen ist, um einen Umweg zu fahren. Schließlich dürfen Sie bei der Schadensmeldung keine Fehler machen und die kurzen Meldefristen nicht versäumen. Bei allen Entschädigungsansprüchen nach Unfällen, auch wenn ein Dritter für den Schaden haftet, nehmen wir Ihnen gern die aufwendige Korrespondenz ab und setzen Ihre Interessen effektiv durch.
Unsere Anwälte beraten Sie gern! Vertrauen Sie der Expertise der WKR-Spezialisten.