Bandscheiben-OP fehlerhaft durchgeführt: Arzt verklagen – lohnt sich das?

Jeder gesunde Mensch hat 23 Bandscheiben, die sich über alle Abschnitte der Wirbelsäule erstrecken und als Pufferzone zwischen den einzelnen Wirbeln fungieren. Sie bestehen aus einem Gallertkern im Inneren und einem äußeren Faserring als Hülle.

Wenn Teile der Bandscheibe aufgrund von Abnutzung, Überlastung oder Verletzung nach außen in den Wirbelkanal vordringen, wird von einem Bandscheibenvorfall gesprochen. Die Folge sind starke Rückenschmerzen mit Ausstrahlungen in die Arme oder Beine. Falls umliegende Nerven eingeklemmt wurden, können weitere Beschwerden bis hin zu Lähmungen auftreten. 

Inhalt

Bandscheibenvorfall: Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Ein Bandscheibenvorfall lässt sich in den meisten Fällen (etwa 90 %) ohne operativen Eingriff behandeln. Stattdessen können eine Physiotherapie oder die lokale Anästhesie des betroffenen Bereichs die Beschwerden lindern. Nur wenn wegen eingeklemmter Nerven dauerhafte Schädigungen drohen, wird eine Operation unvermeidlich. Auch wenn eine konservative Therapie über 12 Monate keinen Erfolg gezeigt hat, entscheiden sich viele Patienten für einen chirurgischen Eingriff.

Typische Behandlungsfehler

In den meisten Arzthaftungsprozessen nach Bandscheibenvorfällen wird darum gestritten, ob eine durchgeführte Operation erforderlich war. Nach Schätzungen werden 60 bis 80 % aller Bandscheibenoperationen ohne Indikation durchgeführt. Auch wenn die Operation im Einzelfall notwendig war, kann sie wegen fehlerhafter Durchführung schwere Folgen nach sich ziehen, von Blasen- und Darmfunktionsstörungen bis zu Nervenschäden und dauerhaften Lähmungen.

Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel vor, wenn Teile der Bandscheibe aus dem Spinalkanal nicht vollständig entfernt werden oder wenn nach einer Verschraubung zweier Wirbel die eingebrachten Schrauben brechen. Die falsche Positionierung der Schrauben kann auch zu einem Bruch des Wirbelkörperbogens führen. Eine weitere häufige Fehlerquelle bei Bandscheibenoperationen ist die unzureichende Aufklärung des Patienten vor dem Eingriff.

Was ist nach einem Kunstfehler zu tun?

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Wenn Sie Opfer einer fehlerhaften Bandscheibenbehandlung geworden sind, sollten Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse wenden und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erstellen lassen. Diese Leistung Ihrer Versicherung ist für Sie kostenlos. Lassen Sie sich außerdem von den behandelnden Ärzten alle erforderlichen Auskünfte erteilen, um den Behandlungsverlauf im Detail nachvollziehen zu können. Im besten Fall holen Sie auch noch eine weitere medizinische Expertenmeinung ein. Dokumentieren Sie die Daten aller an der Behandlung beteiligten Personen und der möglichen Zeugen.

Wenn sich die Situation nicht schnell zu Ihren Gunsten klären lässt, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der auf das Medizinrecht spezialisiert ist. Er kann für Sie weitere Verhandlungen mit dem Gegner führen, gegebenenfalls die Schlichtungsstelle einschalten und in letzter Konsequenz Klage erheben. Denken Sie daran, dass Ihre Ansprüche in drei Jahren ab Kenntnis des Behandlungsfehlers verjähren, und verlieren Sie keine Zeit.

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